ich habe gestern bei einem arbeitgeber einen vertrag abgeschlossen. Da dies aber über eine agentur lief und ich den vermittlungsvertrag später erst gelesen hab schulde ich der agentur jetzt 2000€. in diesem vertrag stand dass sobald ich den vertrag bei arbeitgeber abgeschlossen hab, der vermittlungsvertrag rechtskräftig wird. Allerdings habe ich ihn noch nicht unterschrieben.Jetzt zum Vertrag vom Arbeitgeber.Diesen Vertrag hab ich schon unterschrieben aber noch nich vollständig ausgefüllt, sprich kontonummer,BLZ, Versicherungsnummer, Rentenversicherungsnummer und so fehlt und die Krankenkasse ist falsch angegeben. Ist dieser Vertrag trotz unvollständigkeit rechtskräftig?
Wer hat der Agentur einen Auftrag erteilt? Du?
Mir scheint das ein bißchen komplex. Frag lieber einen Anwalt - zu dem Du mit allen Unterlagen hingehst.

Du kannst auf Einigungsmangel bestehen -- sofort hingehen und beanstanden. Der Inhalt war Dir im Vorfeld nicht ganz klar, bzw. verdeckt!

was denn das für ne agentur? Sprech mal mit Fachleuten,das ist ein kpl.Gebiet
rechtsberatung ist im internet glaube iich nicht erlaubt