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vertrag rechtskräftig?

gefragt von ich28 am 21.01.2009 um 16:34 Uhr

ich habe gestern bei einem arbeitgeber einen vertrag abgeschlossen. Da dies aber über eine agentur lief und ich den vermittlungsvertrag später erst gelesen hab schulde ich der agentur jetzt 2000€. in diesem vertrag stand dass sobald ich den vertrag bei arbeitgeber abgeschlossen hab, der vermittlungsvertrag rechtskräftig wird. Allerdings habe ich ihn noch nicht unterschrieben.Jetzt zum Vertrag vom Arbeitgeber.Diesen Vertrag hab ich schon unterschrieben aber noch nich vollständig ausgefüllt, sprich kontonummer,BLZ, Versicherungsnummer, Rentenversicherungsnummer und so fehlt und die Krankenkasse ist falsch angegeben. Ist dieser Vertrag trotz unvollständigkeit rechtskräftig?


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Rechtskräftigkeit (2)
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anonym
beantwortet von anjanni am 21. Januar 2009 16:37
1x
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Wer hat der Agentur einen Auftrag erteilt? Du?

Mir scheint das ein bißchen komplex. Frag lieber einen Anwalt - zu dem Du mit allen Unterlagen hingehst.


Kaemmerer
beantwortet von Kaemmerer am 21. Januar 2009 16:38
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Du kannst auf Einigungsmangel bestehen -- sofort hingehen und beanstanden. Der Inhalt war Dir im Vorfeld nicht ganz klar, bzw. verdeckt!


attaatta
beantwortet von attaatta am 21. Januar 2009 16:40
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was denn das für ne agentur? Sprech mal mit Fachleuten,das ist ein kpl.Gebiet


shopper
beantwortet von shopper am 21. Januar 2009 16:44
0x
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rechtsberatung ist im internet glaube iich nicht erlaubt


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