Vertrag mit Privatschule (Steht kein Wiederrufsrecht)?

6 Antworten

Die Rechtslage ist denkbar einfach: Wenn zwischen den Vertragsparteien keine Vereinbarungen zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages getroffen wurden, ist der Vertrag genau so gültig, wie er geschrieben steht. Auf Deutsch: Du schuldest der Schule das Entgeld in der vorher vereinbarten Höhe.

Ein 14tägiges Widerrufsrecht gibt es bei Fernabsatz und Haustürgeschäften, aber nicht in Deinem Fall. Und ein besonderes Kündigungsrecht steht Dir auch nicht zu. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage und dies auch mit gutem Grund: Stell Dir vor, die Schule hat 30 Schulplätze zu vergeben, 30 Schüler melden sich da mal vorsorglich an und am Anfang des Schuljahres kommen nur 10, weil die anderen was besseres gefunden haben. Wovon, denkst Du, sollen dann Lehrkräfte u.a. bezahlt werden?

Solltest Du aus dem Vertrag wirklich nicht mehr auskommen, könntest Du mit Deinem zukünftigen Arbeitgeber reden. Wenn Du ihm wirklich etwas wert bist, greift er Dir vielleicht unter die Arme. Eventuell übernimmt er einen Teil der Jahresschulgebühr oder er reduziert Dein Lehrlingsgeld um einen monatlichen Betrag. Das muss man verhandeln. Du kannst argumentieren, dass Du Dich, nach der Absage, nach Alternativen umschauen musstest.

Zur Rechtslage kann ich leider nichts sagen.

Gruß Matti

Nein, hier gibt es kein Widerrufsrecht. Zwar gibt es bei Verbraucherdarlehen und mit diesen verbundenen Geschaeften ein Widerrufsrecht, du hast hier aber kein Verbraucherdarlehen erhalten sondern bist ein Dauerschuldverhaeltnis eingegangen (wie z.B. auch bei der Anmietung einer Wohnung).

Ein Sonderkuendigungsrecht fuer "junge Erwachsene" gibt es natuerlich auch nicht. Seit der Vollendung deines 18. Lebensjahres bist du voll geschaeftsfaehig und dann spielt es keine Rolle mehr, ob du gerade erst 18 geworden bist oder schon sehr viel aelter.

Die genaue Rechtslage mit allem drum und dran habe ich jetzt nicht zur Hand. Allerdings sollte eine Art Kündigungsklausel vorhanden sein, wenn die nicht vorhanden ist, ist der Gang zu einem Anwalt zu empfehlen. Ist die drin, dann weißt du unter welchen Bedingungen du den Vertrag kündigen kannst. Solltest du aus dem Vertrag nicht mehr herauskommen, dann vereinbare mit der Schule eine Stundung der Schulden.

Leider habe ich nichts Ermutigendes zu Deinem Fall gefunden.

Bevor Du einen Anwalt fragst, der für die Antwort schon 150 EUR verlangen darf, ruf lieber am Montag bei der Verbraucherzentrale an, ob die noch einen Rat wissen. Vielleicht kannst Du ja einwenden, dass es irgendeine Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages im Vertrag selbst hätte geben müssen...

Das Problem ist, dass auch die Privatschule einen Schutz braucht - wenn noch mehr Schülern das gleiche passieren würde wie Dir, könnten sie Strom, Miete, Personalkosten, usw. nicht mehr aufbringen und müssten schließen. Darum müssen sie sich auf den Grundsatz "Pacta sunt servanda." verlassen können.

http://www.rechtsanwalt-osterburg.de/14tage.html