Ein Bekannter bietet eine komplizierte Dienstleistung im Internet an, für die ein großer Vertrag notwendig ist. Etwa 20 Seiten. Der Vertrag liegt als Textformat auf seiner Homepage vor, und außerdem als downloadbares PDF.
Die Kunden müssen den Vertrag unterzeichnen, und damit das schnell geht, sollen sie es per drucken+scannen+unterschreiben+mailen tun können. Da es eine Zumutung ist so viele Seiten zu drucken, zu scannen und zu mailen, lautet die Frage:
Kann der riesen-Vertrag im Internet verbleiben, mit einer Versionsnummer versehen werden, und der Kunde unterschreibt lediglich einen einseitigen Vertrag der bestätigt, das er den riesen-Vertrag mit Version XYZ voll akzeptiert?
Ich will keine Rechtsberatung, lediglich was ihr denkt...wird in ein paar Wochen anwaltlich abgeklärt, aber bevor er da tausende EUR ausgibt lässt er das lieber, wenn alle im Internet der Meinung sind das es so nicht geht ;-)

Aber die Leute melden sich nicht im Internet an?
Letztendlich ist es in solchen Fällen aber oft so, dass man unterschreibt, dass einem die Papiere vorliegen und damit hat sich das. Ich habe noch nie bei einem mehrseitigen Vertrag jede Seite unterzeichnen müssen. So viel zu meinen Erfahrungswerten.
Ich glaub das geht nicht so einfach. Vielleicht sollte Dein Bekannter den Vertrag überarbeiten und überarbeiten lassen. Das schreckt schon ganz schön potentielle Kunden ab. Ich würde so was nicht über das Internet abwickeln sondern dann, wenn interesse da ist - schriftlich auf dem Postwege.
Klar geht das. Ähnliche Vertragssysteme nutzen auch Telekommunikationsanbieter, deren vertragliche Inhalte wie bspw. AGB, Leistungs- und Lieferbeschreibung formularweise hinterlegt werden, und der Kunde einfach ein einziges Formular unterschreibt, in dem er die weiteren Vereinbarungen (AGB usw.) anerkennt. Modulare Vertragsbauweise hilft weiter.
vernünftige anbieter schicken dir ein exemplar per post zu
du meinst, das du unterschreibst, das du andere Papiere vorgelegt bekommen hast (also den riesigen mehrseitigen Vertrag aus dem Internet z.B.)?
Ja, so läuft es ja oft im Falle von AGB. Aber war auch eher sinngemäß gemeint. Wenn ihr da auf Nummer sicher gehen wollt, ab zum Anwalt.