Vertrag gültig ab Unterschrift oder ab Gültigkeitsbeginn?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einem Vertrag ist der Vertragsbeginn entscheidend.

und wollte fragen ob das bis 2015 noch geht?

Das kommt auf Deine Kündigungsfristen drauf an, halt was genau in dem Vertrag steht und zu welchem Zeitpunkt eine Kündigung möglich ist.

Also 3 monatige Frist Morgen wäre der 6.11 + 3 Monate sind der 6.2.15 => bei der Unterschrift zu spät/ ab dem Vertragsbeginn wäre ich noch im rahmen

@crankbit

Wenn vertraglich eine 3 monatige Kündigungsfrist zum jeweiligen Vertragsbeginn und nicht z.B. zum Jahresende etc. geregelt steht, ja.

Ich kenne Deinen abgeschlossenen Vertrag nicht, den kennst nur Du.

Da gilt hinsichtlich der Kündigungsfrist der niedergeschriebene Geltungszeitraum und nicht das Datum der Unterschrift.

Das heißt mit der üblichen Kündigungsfrist geht das noch klar? Mit Unterschrift wären es nämlich 4 Tage zu viel :/ Aber wenns ist wie du sagst, wäre es optimal danke. Ich kucke mal ob sich das bewahrheitet, dann gibts den Stern :)

@crankbit

Wie Du ja selber sagtest, war Vertragsbeginn / Nutzung ab März und nicht bereits im Februar. Somit gilt der März .

@crankbit
Das heißt mit der üblichen Kündigungsfrist geht das noch klar?

Was nützt dir eine "übliche" Kündigungsfrist ?
Relevant ist die vertraglich geregelte Kündigungsfrist zwischen dir und deinem Vertragspartner.

@Antitroll1234

Und die Kündigungsfrist beginnt halt ab Vertragsbeginn. Und die Unterschrift besagt in der Fragestellung definiert nur eine verbindliche Vorrausabsprache, den Vertrag ab März auch anzutreten. Aber die Kündigungsfrist wird demnach halt auch erst ab März gerechnet.

Ab vereinbartem Datum, frühestens ab Eingang beim Vertragspartner, so jedenfalls in meinem Fall.

Entscheidend ist die Kündigungsfrist. Was steht dazu im Vertrag?

Bei einem Jahresvertrag i.d.R. 3 Monate

@crankbit

In der Regel hilft Dir nichts. Du musst schon in ein konkreten Vertrag schauen.