Vertrag beim Notar bezügl. Nicht-Wahrnehmen-Wollens einer Vaterschaft?

14 Antworten

das geht natürlich nicht. die kindesmutter kann nicht auf den kindesunterhalt verzichten. dieser steht dem kind zu, nicht der mutter.

spätestesn wenn die kindesmutter mal zu wenig einkommen hat und leistungen beziehen muss darf der vater da zahlen. egal was vertraglich festgehalten wurde

das recht des kindes auf umgang mit dem vater kann auch per vertrag nicht aufgehoben werden.

wenn der vater keinen umgang will, wird ihn niemand zwingen können mit dem kind das er nicht will, umgang wahrzunehmen.

Hat er denn die Vaterschaft bereits anerkannt, bzw. sind die beiden bei Geburt des Kindes verheiratet gewesen?

weiter oben steht, er hat die vaterschaft bereits anerkannt. damit ist die sache durch.

Nein das geht nicht, weil das ein unsittlicher Vertrag wäre.

er wollte mit 46 keine Kinder mehr,

Warum hat er dann nicht verhütet? Sich sterilisieren lassen etc.? War wohl alles zuviel Aufwand! Nun soll er Verantwortung übernehmen! Das ist ziemlich erbärmlich, was er da abzieht! Und das alles auf dem Rücken seines Kindes! Es geht hier um ein Kind, um sein Kind, nicht  um irgendein Ding oder Sache!  Unglaublich, was in solchen egoistischen Menschen vorgeht!

Ich würde mich als Mann auch darauf verlassen, dass meine langjährige Freundin verhütet, wenn sie das sagt ???! Ich finde es absurd, ihm hier den schwarzen Peter zuzuschustern. Im übrigen wäre für ihn denke ich ein Baby aus einer Verhütungspanne kein Problem, doch durch die Familie der Ex kam heraus, dass sie die Schwangerschaft hinter seinem Rücken geplant hat.

Hier ist was er dazu sagt und ich finde das einleuchtend:

Ich liebe mich selbst nicht genug, dass ich das Kind lieben kann,weil es zur Hälfte von mir kommt, wenn ich die andere Hälfte hasse, weil sie mich so beschissen hat.

---> Nein, "Elternliebe" ist nicht selbstverständlich sondern eine Gesellschaftsnorm und als Frau kann man doch nicht davon ausgehen, dass ein Mann sein Kind doch lieben muss, auch wenn er es nicht wollte???!

@Cursia

Wenn er so sehr kein Kind wollte, dann hätte er sich sterilisieren müssen.

Das Kind kann absolut nichts für das Verhalten der Mutter und Sippenhaft ist in Deutschland schon lange abgeschafft.

Widerwärtige Menschen mit niederträchtigem Charakter kümmern sich nicht um ihre Kinder, das ist richtig.

@Cursia

Kraß was du für eine verkorkste Weltansicht hast. Ich vermute mal du bist weiblich. Interessant ist, wie insbesondere Frauen (ich bin nicht frauenfeindlich) die Dinge gerne so drehen wie es gerade passt.

Entweder kommt das Argument der Mann kann sich auf das Wort der Frau verlassen, wenn sie sagt sie verhütet, oder wenn es gerade besser passt, behauptet sie die Schw...gesteuerten Kerle können ja auch mal an Verhütung denken und das nicht immer den Frauen überlassen.

Es wäre doch sooo einfach gewesen. Einfach schanipp und weg ist es.

@Amtsschimmel25

mann verhütet immer mit oder er lässt es sein. wer keine kinder will, der lässt sich unters messer legen. ich hörte es gäbe ein gel was man spritzen kann bei männern und andere nette sachen. am wirksamsten ist wohl immer noch schnipp-schnapp. wenn ich also keine kinder will, dann tue ich das  - wäre ich ein mann.

meine zwei männer wußten dass. entweder sie verhüten oder sie werden vater. und weil sie es nicht taten wurden sie eben papa - weil ich es zu der zeit eh so wollte und es mir gerade passte.

warum nicht verhütet wurde, steht bei der o.g. Fragestellung in keiner Weise zur Debatte

@Spassbremse1

doch. wer nicht verhütet muss danach nicht so jämmerlich und niederträchtig reagieren. ist eh egal. die vaterschaft ist anerkannt, somit ist das kind unterhaltsberechtigt und wenn es was zu vererben gibt, dann schlägt es zu.

Der Verzicht auf Unterhalt ist in Deutschland nicht möglich.

Das ist Eigentum des Kindes, da darf die Mutter nicht sagen, dass sie das nicht braucht.

§ 1614 BGB

Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung

(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760
Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt
zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen
Zeitabschnitt befreit.

Das das Kind den Vater nicht kennenlernen darf ist gesetzlich ebenfalls nicht erlaubt.

Da hat der Vater die gesetzliche Pflicht.

§ 1626
Elterliche Sorge, Grundsätze

(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das

minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge
umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das
Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die

wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu
selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem
Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der
elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Ein solcher Vertrag - auch vor dem Notar geschlosssen - wäre nichtig.

Wenn sich da ein Notar überhaupt drauf einlässt.

Zur Person des Vaters ist aber folgendes zu vermerken.

Wer keine Kinder mehr will, benutzt einen Gummi und wenn er ganz sicher sein will, dann lässt er sich mit einem einfachen Eingriff sterilisieren.

Wenn er das nicht macht, hat er sich gefälligst mit den Folgen auseinanderzusetzen.

Zu deiner Info: Persönlichkeitsrecht des Vaters geht über Umgangsrecht des Kindes. Er kann nicht zum Umgang gezwungen werden. Was sollte auch das Kind davon haben??? Das Kind ist Leidtragender. Aber hier den Vater so anzugehen, der kein Kind wollte und  deswegen jetzt auch nicht will, finde ich unmöglich. Für das Leid von diesem Kind ist die Mutter verantwortlich, die es auf  Welt geholt hat, obwohl es ausser ihr niemand will. 

@Cursia

Das Persönlichkeitsrecht des Vaters geht nicht vor das Umgangsrecht des Kindes.

Er könnte sehr wohl zum Umgang gezwungen werden, man verzichtet aber darauf, ein Kind mit so einem A... von Vater zu konfrontieren.

Da der Vater keine weiteren Kinder wollte, hätte er seiner Verantwortung nachkommen müssen und sich sterilisieren lassen müssen.

Das die Mutter den Vater da irgendwo reintricksen wollte, ist die übliche Ausrede solch charakterloser Säcke.

@Cursia

für das leid des kindes ist der gestörte kv zuständig. wenn er keine kinder wollte, warum hat er nicht die schere ansetzen lassen. dann entstehen beim sex auch keine kinder. sollte man mit 46 und im gesetzten alter eigentlich wissen wie die sache funktioniert.

wer nicht reif genug ist zu verhüten, sollte die finger von erwachsenen sachen lassen. vor dem persönlichkeitsrecht des vaters, kommen die interessen des kindes.