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Vertrag als Sub Unternehmer gültig?

gefragt von enfield303 am 18.04.2008 um 14:16 Uhr

Ich habe eine mündlich vereinbarte Arbeit als Sub Unternehmer angenommen (ich weiß selber das ich Mist gebaut habe, ich hätte es besser wissen müssen) und mit der Arbeit schon begonnen. 2 Tage später bekomme ich vom Auftraggeber einen Sub Unternehmervertrag zugeschickt dem ich so nicht zustimmen kann und den ich auch noch nicht unterschrieben habe. Der Auftraggeber behauptet der Vertrag ist gültig weil ich angefangen habe. hat er Recht ?


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 18. April 2008 14:34
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Nein! Er dar dir nicht anders vorsetzen als ihr zuvor vereibart hattet. Dass du angefangen hast zu arbeiten, heißt nur, dass du mit dem mündlichen Vertrag einverstanden warst. Du kannst den Vertrag anfechten und den Auftraggeber verklagen. Fraglich bleibt die Beweisfürung.


anonym
beantwortet von tigeroli am 18. April 2008 14:38
1x
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nein, hat er nicht.

Solange der Vertrag in der Schriftform nicht unterzeichnet ist, ist er auch nicht gültig. Aber: damit ist auch Eure mündliche Absprache nicht mehr gültig.

Die Arbeiten, die Du bisher gemacht hast, kannst Du nun in Rechnung stellen und weitere Arbeiten zu den neuen Bedingungen ablehnen. Damit bist Du den Auftrag wahrscheinlich los und möglicherweise musst Du auch Deinem Geld nachlaufen. Aber: es steht Dir zu. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Du ohne mündlichen Auftrag mit der Arbeit begonnen hast.

Andererseits: Wenn Du die Arbeit niederlegst mit der Aussicht, zu den verlangten Bedingungen auch nicht weiter zu machen, wird dem Auftraggeber die Sache vielleicht zu heiß. Findet er so schnell Ersatz? Wenn ja, bist Du draußen. Wenn nicht, wird er Dir entgegen kommen.

Jetzt kommt es auf Dein Verhandlungsgeschick und Deine Konsequenz an - die auch schief gehen kann, indem ein anderer den Auftrag kriegt.

Die bisherigen Arbeiten kriegst Du jedoch bezahlt, auch wenn es ein Rechtsstreit wird. - Du bist hoffentlich rechtschutz-versichert.

Viel Erfolg!

Kommentar von enfield303 am 18. April 2008 15:01

Ich bin nicht Rechtschutzversichert. Und Du hast recht, im Streitfall bin ich sowieso der Verlierer denn ich werde meinem Geld hinterherlaufen müssen und wie das ausgeht weiß wohl jeder. Ich will nur vernünftige Argumente zu ev. Verhandlungen haben. PS. Ich würde mich nie wieder selbständig machen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 7. August 2008 16:34
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Handelt es sich um Scheinselbstständigkeit bist Du angestellt !


anonym
beantwortet von electrizer27 am 18. April 2008 14:18
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ich denke schon, dass er recht hat..sonst hättest du die ganze zeit schwarz gearbeitet..


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