pippi60 am 08.03.2009 um 13:35 Uhr
Manchmal steht ja im Impressum, dass man nur mit Zustimmung vom Verlag aus dem Buch zitieren darf. Mitunter habe ich schon Sätze auf eine Frage zitiert, aber dann immer den Autor und den Titel angegeben. Mache ich ich damit strafbar?

Nein ein Zitat ist immer erlaubt, wenn die Quelle genannt wird.
Wenn man ganze Auszüge abdrucken würde, dann müßte man vorher fragen.

Nein, das ist vollkommen in Ordnung, unbedenklich und legal.
Baiana am 8. März 2009 13:38 "Im deutschen Urheberrecht gilt für Zitate § 51 UrhG (Stand: 1. Januar 2008):
UrhG § 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
.1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
.2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
.3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden."
http://de.wikipedia.org/wiki/Zitatrecht#Zitateimdeutschen_Urheberrecht
pippi60 am 8. März 2009 13:41 Danke!

Nein, sonst wären die Schulen ziemlich begrenzt in ihren Möglichkeiten ;-)

nein,denn Du Zitierst ja nur und veröffentlichst keine Auszüge daraus.