hallo.
ich stecke in einer zwickmühle.
Und zwar hat meine muter jetzt schon zum 10 mal briefe geöffnet die an mich adressiert waren.
der letzte war jetzt ein urteil des amtgerichtes.
ich finde das eine absolute frechheit.
ich wohne nichtmehr zuhause und bin 21. komischerweise landen briefe bei meinen eltern obwohl ein nachsendeantrag steht.
nachdem ich schonmal darauf hingewiesen habe, dass sie es unterlassen soll meine briefe zu öffnen reicht es mir jetzt.
Ist ein verstoss gegen das briefgeiheimniss strafbar und mit was für strafen kann man da rechnen???
ich wies ein paar werden jetzt denken die eigene mutter kann man doch nicht......
DOCH ich kann. ich hab kein gutes verhältniss mehr zu ihr da sie nur noch rumläuft und schwachsinnn über mich verbreitet.
Danke für gute antworten
ich habs auf dem freidlichen weg versucht und das wurde nicht beachtet
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Geh zum Anwalt und zeige sie an. Wenn du das willst, dann tue es.

Auch in der Familie gilt das Briefgeheimnis zum Grundrecht...sprich mit Deiner Mutter und wenn sie nicht einsichtig ist, dann hilft notfalls nur der Gang zum Anwalt und eine Unterlassungsklage

Das darf deine Mutter nicht.Aber gehe nicht gleich zu einem Anwalt.Rede mit deiner Mutter erst einmal warum Sie das tut.
Hat er doch. Wenn die Mama das nicht auf die normale Tour begreift, dann eben auf die harte. Manche begreifen es sonst nie

bedenke was du tust es ist immer noch DEINE MUTTER
Arwen45 am 23. März 2009 15:24 Auch Mütter dürfen nicht alle.
ich hab mit der frau nur noch krach und das seit 4 JAHREN!
ioch geh nur noch hin wegen meines vaters
mugie77 am 23. März 2009 15:29 nein natürlich dürfen auch mütter nicht alles ich hätte nie die pist meienr tochter geöffnet o in ihrem tagebuch gelesen. da geht sie echt zu weit.

Das wirkt alles etwas konfus.
Aber offenbar braucht Deine Mutter einen ordentlichen Dämpfer.

Artikel 10 GG: "Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt."
.
Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist nicht strafbar.
.
Anzeige bei der Polizei.
Klopfe außerdem der Post auf die Finger!

Bei wiki gefunden: Das Postgeheimnis ist ein grundrechtlich durch Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes geschütztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch § 206 des Strafgesetzbuchs (StGB) sanktioniert. Allerdings, Deine Mutter deshalb anzeigen, klingt alles so eigenartig, Post vom Gericht und die haben die falsche Adresse, ist alles ein bisschen unklar finde ich.
versteh ich ja selber nicht warum und wieso aber es ist genau der gerichtsbrief warum ich jetzt so drauf bin
Wenn Du Deine Mutter anzeigst, dann wird aus einem nicht so gutem Verhältnis gar kein Verhältnis mehr. Willst Du das wirklich?
Ich denke Du hast Ihr schon deutlich gemacht, daß Du nicht willst, daß sie in deiner Post schnüffelt. Wenn Sie es trotzdem nicht lassen kann manche Menschen sind halt krankhaft neugierig)und es mit dem Nachsendeantrag nicht klappt, mach folgendes: 1.Geh zur Post und lass erst einmal alle an Dich gerichtete Post einlagern. Ein bis zweimal die Woche kannst Du sie dann persönlich abholen. 2. Fang den Briefträger ab und teile ihm noch einmal freundlich Dein Anliegen mit. Er wird sicher Verständnis haben. 3. Ich würde trotzdem noch einmal versuchen mit Deiner Mutter ins Gespräch zu kommen. Krieg ist nicht immer das beste aller Mittel...
Hi, das ist ja echt super ärgerlich.
Ein Brief vom Anwalt wird ihr vermutlich einen Schreck einjagen; glaubst Du, dass das hilfreich sein wird? Nur sehr wenige Menschen sind dann auf einmal einsichtig; die meisten wehren sich auf die eine oder andere Weise; ist es das, was Duwillst?
Du schreibst, Du hast schon versucht, mit ihr zu sprechen auf dem friedlichen Weg, und das hat nicht funktioniert? Schade. Manchmal ist es in solchen Situationen nützlich, einen dritten zum Gespräch dazuzuholen, z.B. einen Verwandten, mit dem ihr beide gut könnt, oder auch einen Experten (z.B. http://www.einigungshilfe.de). -
Geh zur Post und beschwer dich !! dann sollten die eigentlich etwas drann ändern !!!
Wieso zur Post??? Die Mutter hat die Post mit unbekannt verzogen wieder in den Kasten zu werfen, allerdings wird bei den privaten Briefdiensten problematisch
Wenn bei der Post ein Nachsendeantrag liegt, dann schlammt hier auch die Post. Denen würde ich gleich auch noch eins auf den Dez geben.
ich habs versucht mit ihr zu reden.
vorhin noch.
antwort war: ioch mach briefe auf wie es mir passt
Medienmensch am 23. März 2009 15:25 Taffe Mutti.

Schade, ein besseres Verhaeltnis zur eigenen Mutter würde ich Dir wünschen. So bleibt nur den Schuldigen anzugehen und das ist die Post. Wenn NAchsendeantrag gestellt wurde, darf dies nicht geschehen. Also nochmals hinweisen und Druck dort machen und dieses kleinere Problem für Dich waere gelöst. Ich drücke Dir beide Daumen für das Mutter-Sohnproblem. Vielleicht kommt sie nur nicht damit klar, das Du nicht mehr bei Ihr bist im Nest. Mütter können schwer loslassen. War sie ansonsten eine gute Seele früher.....?........fahre hin, verzeihe alles Gerede und nehme sie in den Arm. Sie ist der Grund, das Du leben darfst auf dieser immer noch schönen Welt, zumindestens, wenn man wie wir in der BRD geboren wurde. Herzlichst Bert Otto
oh doch sie wollte mich schon lange rauswerfen und hat das auch ohne asbsprache getan.
wenn du einen Nachsender hast dürfte eigentlich nix schief gehen.Hast du auch einen gestellt? Denn dann bekommt man eine Bestätigung von der Post.Wird er nicht berücksichtigt, dann bei Post beschweren .Die Post vom AG mit einem Urteil hätte ja auch an deine neue Anschrift kommen müssen, da du bestimmt auch diese beim AG angegeben hast. Irgendwie passt das nicht.Wenn du nicht willst das deine Post zu deiner Mutter kommt, dann melde dich doch bei den Absendern selber und teile deine neue Anschrift mit.So kommt alles zu dir und Mama kuckt in einen leeren Briefkasten.Schon hast du deine Ruhe

Warum teilst Du nicht einfach allen in Frage kommenden Behörden, Institutionen usw. Deine neue Adresse schriftlich mit???

Alle Leute, Die Dir schreiben könnten (Freunde, Bekannte, Versandhandel, Abonnements, Gericht, ...), über die neue Adresse informieren; Fahrzeuge auf die richtige Adresse anmelden.
Sich selbst (Personalausweis) richtig anmelden.
Wenn man noch zu Hause wohnt, Postfach bei der Post einrichten.