verstorbener Erbe - wer bekommt das Erbe?
Herr A (nicht werwandt/verschwaegert mit Herrn B und Herrn C) vermacht in seinem Testament sein Vermoegen zu gleichen Teilen an B und C. Noch zu A's Lebzeiten verstirbt C, aber A aendert sein Testament nicht. C's Witwe fordert nun, dass sie anstelle ihres vor Jahren verstorbenen Ehemannes C erben sollte,dass also C's Erbe auf sie uebergehen sollte. . B meint, das dasErbe ihm zugeschlagen werden solle. Wer erbt?
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Wer erbt ?
Sofern es im Testament keine besondere Regelung (z.B. Ersatzerben) gibt, B .
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der der im Testament steht!
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Wenn nicht ausdrücklich im Testament Ersatz erben für genau den eingetretenen Fall benannt wurden, fällt das Erbe zunächst an die noch lebenden gesetzlichen Erben des Testierers, also an seine Verwandte.
HTH
G imager761
Kommentar von imager761imager761 09.09.2011Klarer gesagt (da B und C nicht mit dem Testierer verwandt sind, rückt keiner nach): es verbleibt also nur noch B als bestimmter Erbe. Er erbt -alles.
C's Witwe wurde nicht bedacht :-O
G imager761
Kommentar von mangobaeumemangobaeume 09.09.2011Der ursoruengliche Erbe C war nicht mit dem Erblasser verwandt.
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Nein, da es denjenigen NICHT MEHR LEBEND GIBT. Und vererbt wird nur an LEBENDPERSONEN.
Kommentar von mangobaeumemangobaeume 08.09.2011ja, das dachte ich auch, aber scheint auch andere meinungen zu geben, ich frage mich, wie die Rechtsage ist.
Kommentar von MottiKarotti37MottiKarotti37 08.09.2011Lies da mal nach...
Kommentar von mangobaeumemangobaeume 08.09.2011ja, das ist interessant, dss mit dem Tod eines Menschen auchseine Erbansprueche verloeschen. Andererseits wid dort gesagt, dass das Testament vom Gericht auch dahingehend interpretiert werden KANN (nichtmuss) dass man sagt, "was haette der/die Erblasser gewollt in so einem Fall?", aber da der Erblasser ja keine weiteren verfuegungen getroffen hat, also NICHT gesagt hat, nun ist XY vor mir gestorben, dessen Teil gebe ich nun an Z weiter, kann man doch davon ausgehen, dass der Erblasse wollte, dass die ueberlebenden Erben sein Vermoegen bekommen?
Kommentar von MottiKarotti37MottiKarotti37 08.09.2011Wenn NACHGEWIESEN werden kann mit welchem HINTERGRUNDGEDANKEN das Testament geschrieben wurde und wohl auch in welcher "Verbindung" C mit A stand. Und dementsprechend auch die Witwe C und A. Aber ehrlich gesagt würde ich mich auf keine der Antworten hier verlassen sondern lieber mal 150 € investieren und einen QUALIFIZIERTEN Anwalt (Erbrecht) fragen.
Kommentar von imager761imager761 09.09.2011Ich dachte, du die zutreffend richtige Anwort, bereits als HA ausgezeichnet, h auch verstanden:
Der Unterschied ist der Umstand des Verwandtschaftsgrades der bestimmten Erben..
Da B und C nicht verwandt zum Erblasser waren, gehen die Erbteile nur auf sie, einer vorverstorben, nur auf den verbliebenen Begünstigten.
Damit tritt nicht die gesetzliche Erbfolge, wonach Verwandte nacherben, ein.
Kommentar von ErsterSchneeErsterSchnee 08.09.2011Also nochmal: Oma und Opa haben zwei Kinder, nennen wir sie mal Sohn und Tochter. Sohn heiratet und bekommt ein Kind, also Enkel. Tochter heiratet und bekommt ein Kind, also Enkelin.
Wenn Oma und Opa zuerst sterben, bekommen Sohn und Tochter alles, danach dann Enkel und Enkelin.
Wenn Sohn zuerst stirbt und dann Oma und Opa, bekommt Tochter alles und Enkel geht leer aus.
Und wenn Sohn und Tochter zuerst sterben und dann Oma und Opa, gehen Enkel und Enkelin leer aus und das Erbe fällt an den Staat.
Es ist nach Eurer Logik also reine Glückssache, ob man was erbt.
Kommentar von MottiKarotti37MottiKarotti37 08.09.2011Was für ein BLÖDSINN ~ FAMILÄR sieht die Sache natürlich anders aus... Es geht aber in diesem Fall doch um ANDERES... der hab ich was falsch verstanden???
Kommentar von ErsterSchneeErsterSchnee 08.09.2011Wo genau im Erbrecht steht denn, daß für die Familie andere Gesetze gelten als für "Fremde"? Ich weiß zwar, daß bei der Erbschaftsteuer ein Unterschied gemacht wird - aber beim Erbrecht an sich?
Kommentar von MottiKarotti37MottiKarotti37 08.09.2011In der ERBFOLGE steht das... Gib das mal in GOOGLE ein und Du findest Antworten...
Kommentar von mangobaeumemangobaeume 08.09.2011das ist was anderes, die sind ja verwandt. In dem von mir geschilderten Fall sind A, B und C nicht verwandt und C's Witwe ist nur mit C duch deren heirat verwandt, die ja auch nicht mehr besteht, weil sie ja Witwe ist.
Kommentar von ichweisnixichweisnix 09.09.2011Es ist nach Eurer Logik also reine Glückssache, ob man was erbt.
Das ist tatsächlich so. Die Todesreihenfolge kann entscheiden sein.
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Natürlich die Witwe von C, weil sie die Erbin ihres Mannes ist und somit auch seine Erbansprüche erbt.
Kommentar von mangobaeumemangobaeume 08.09.2011Aber C ist seit Jahren tot, den gibts doch gar nicht mehr, wen es nicht gibt, dem gehoert nix und daher kann er doch auch nix vererben, oder?
Kommentar von ErsterSchneeErsterSchnee 08.09.2011Aber er wurde doch zu Lebzeiten ins Testament eingesetzt.
Wenn C jetzt Lotto gespielt hätte, wäre an einem Freitag gestorben und am Samstag wären seine sechs Richtigen mit Zusatzzahl gezogen worden - bleibt das Geld dann bei der Lottogesellschaft? Nein, seine Erben bekommen das - eben weil sie seine Erben sind. Und wo ist jetzt der Unterschied, ob er erst einen Tag oder mehrere Jahre tot ist? Richtig - es gibt keinen!
Kommentar von mangobaeumemangobaeume 08.09.2011das ist doch ws anderes, mit dem Erwerb des lottosheins hatter er ja den BESITZ des potentiellen Gewinns schon als er noch lebte.
Kommentar von ichweisnixichweisnix 09.09.2011Aber er wurde doch zu Lebzeiten ins Testament eingesetzt.
Ja, aber das Testament wird erst mit dem Tod des Erblassers wirksam. Bis dahin gibt es gar keine Ansprüche.
Kommentar von MottiKarotti37MottiKarotti37 09.09.2011Eben... und als A startb gab es C schon nicht mehr....
Kommentar von MottiKarotti37MottiKarotti37 08.09.2011Nein denn nur an LEBENDE Personen kann vererbt werden. Denn C existiert NICHT MEHR
Kommentar von ErsterSchneeErsterSchnee 08.09.2011Deswegen bekommt ja seine Witwe den Anteil.
Kommentar von mangobaeumemangobaeume 08.09.2011Aber wenn nur AN lebende personen vererbt erden kann, dann kann logischerweise auch nur VON lebenden personen was vererbt werden, und da C nicht mehr lebte, konnte er ja auch nix vererben.
Kommentar von MottiKarotti37MottiKarotti37 09.09.2011Ganz genau "ihr MangoBäume" ;-)
Kommentar von ichweisnixichweisnix 09.09.2011Der Mann hatte zu seinen Todeszeitpunkt keine Erbansprüche. A kann das Testament ja alle 3 Tage ändern. Also ist da auch nix zu vererben. Der Erbanspruch entsteht hier erst mit dem Tod des Erblassers.
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D erbt alles
Kommentar von mangobaeumemangobaeume 08.09.2011Es gibt doch nur B und C und C's Witwe. D kommt doch gar nicht vor..
Kommentar von MottiKarotti37MottiKarotti37 08.09.2011Da wollte Jemand WITZISCH sein und Punkte sammeln...
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Beide Familien zu gleichen Teilen.
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Da stehen B und C, da C aber tot ist, bekommt B dann alles, auch C's Anteil?
Nää, die glückliche Witwe von C.
Die steht ja aber gar nicht und ueberhaupt niht im Testament, sondern nur ihr Mann, und der ist seit Jahren tot und hat deswegen nix geerbt. Und wenn er nix geerbt hat, wil er ja tot ist, kann er dochauch nix weitervererben, oder?
Doch, genau so ist es!
Das Testament wurde gemacht, als C noch gelebt hat und da C vor A verstorben ist, hätte A ja das Testament ändern können. Das hat A nicht getan, damit ist C´s Witwe die Erbin!
So ist das Erbrecht. Es sei denn, im Testament steht ein Ersatzerbe, für den Fall, dass B oder C vor A verstirbt. Dafür müßte man das Testament im Wortlaut kennen.