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Verstopfte Abwasserleitung auf Grundstück, wohnung voll gelaufen, wer haftet für Schaden

gefragt von werolin am 05.11.2009 um 22:13 Uhr

Hallo, ich hoffe, das mir hier einer einige Fragen beantworten kann. Gestern Morgen werde ich gegen 8 Uhr von einem stechenden Geruch munter. Beim Aufstehen, merkte ich schon, daß der Teppich im Schlafzimmer Nass ist. Dann das Bild des Schreckens für mich. Die ganze Wohnung stand unter Fäkalien welche aus der Toilette, der Wanne und der Dusche liefen. Wer haftet für den Entstandenen Schaden, bzw wer muß die Kosten tragen? Meine Hausratversicherung weigert sich, da diese nur bei Frischwasser zahlen, also Rohrbruch Wasserleitung. Der Vermieter weigert sich ebenfalls und sagt meine Versicherung muß das Zahlen. Ich habe die Wohnung notdürftig gereinigt, aber der Gestanck bleibt und die Feuchtigkeit.An wenn kann ich mich wenden, das ich schnellstens Hilfe bekomme. Hat es Sinn das dem Gesundheitsamt zu Melden oder der Hygiene?


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biggie55
beantwortet von biggie55 am 5. November 2009 22:17
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in diesem fall haftet der vermieter.mit der abwasserleitung des grundstücks hast du als mieter nichts zu tun.


anonym
beantwortet von Traumpolizei am 5. November 2009 22:17
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Wen hast Du denn bei Deiner Hausratversicherung angerufen? Haben die Dich mit dem Portier verbunden? In der Hausratversicherung sind Schäden durch Leitungswasser versichert. Von Abwasser oder Frischwasser spricht dort keiner.

Kommentar von F1a2357ab64ee229cfcb835741a426c6smallbiggie55 am 5. November 2009 22:20

falsch.die hausratversicherung bezahlt nur schäden,die durch frischwasserzulauf(geplatzte rohre usw.)verursacht wurden.für verstopfte abflüsse ist sie nicht zuständig.u.u. kommt die gebäudeversicherung in frage.

Kommentar von Traumpolizei am 5. November 2009 22:49

Was erzählst Du denn da? Auszug aus den Bedingungen VHB84 "§ 7 Leitungswasser 1. Leitungswasser ist Wasser, das aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen, Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist." Auszug aus den Bedingungen 2009 "Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten, Aquarien, Zimmerbrunnen oder Wassersäulen ausgetreten sein." Rohrverstopfungen sind auch nicht mehr ausgeschlossen. Und die Definition eines Leitungswasserschadens ist in der Hausrat- und Gebäudeversicherung identisch. Außerdem nutzt werolin eine Gebäudeversicherung wenig, wenn sein Hausrat zu Schaden gekommen ist. Und wenn wir schon dabei sind: Der Vermieter haftet nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Und selbst wenn dies bewiesen werden kann, erhält werolin nur den Zeitwert seiner Habe.


anonym
beantwortet von werolin am 8. November 2009 18:45
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Hallo, gestern war meine Versicherung hier bzw. der Gutachter. Bezahlt wird von meiner Versicherung die Möbel, Teppiche, Eigenleistung, Entsorgung der defekten Möbel, Teppiche, elektro Geräte und Reinigung der Wohnung. Mein Vermieter zahlt den Rest. Also, für mich keine Unkosten sondern nur Stress.


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