Was passiert wenn man damit in eine Polizeikontrolle gerät & spielt es auch bei unfällen eine versicherungstechnische rolle ?
(wenn man es im fußraum einbaut)
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=250494988052&ssPageNam...:MEWAX:IT
also sobald du damit auf den straßen fährst, kann dich die polizei anhalten und du musst alles abbauen kann sogar zum erlöschen der betriebserlaubnis führen...mein auto siehst ja auf dem bild ;) das hatte ich bis märz diesen jahres und mir ist das selbe entstanden...strafe zum glück nur...würde nicht mal das diskutieren anfangen...zu showzwecken auf nicht öffentlichen str. kein prob....versicherungstechnisch auch kein problem...also diese lampen wenn nichts geändert wird....wie z.bsp. bei tuning mit chip, oder motorleistung usw....aber ich würde davon abraten gibt nur ärger ;) ich weiß bescheid

Ja, verstößt gegen das ästhetische Empfinden der Allgemeinheit und ist damit eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit.
Find die gut, hab die unterm Auto verbaut. Schaut einfach toll aus. Über Geschmack streitet man nicht.
Aber die Optik ist ja hier nicht die Frage gewesen, oder?

Wie schon im Angebot steht. Nur zu Showzwecken. Damit erübrigt sich doch die Frage. Oder?

nicht erlaubt... klar keinen schutz
sehe ich anders...nicht erlaubt JA bekommt eine geldstrafe, punkte sowie eine mögliche betriebserlaubserlöschung des fahrzeugs....versicherungstechnisch aber ein klares nein da die fahreigenschaften keinen anderen verkehrsteilnehmer beinträchtigen...es leuchtet ja innen nicht außen ...und die fahreigenschaft ändert sich auch nicht!
Die sind meines Wissens nach immer ohne ABE.
Somit kannst du Ärger bekommen wenn man dir nachweisen kann dass du den Unfall wegen der Dinger verursacht hast. Dürfte schwer werden.
Aber auch bei einer normalen Kontrolle kann dich das ein Bußgeld kosten.
Ausserhalb dem Gültigkeitsbereich der StVO darfst du sie anmachen.
Das ist nicht erlaubt. Steht doch dran. Was soll die Frage dann eigentlich?

In den USA ist das nur Schnickschnack der auch die Versicherungsfähigkeit nicht beeinträchtigt.
Hier sollte es ähnlich sein.

wenn man eine Betriebserlaubnis dazu bekommt nicht
Geronimo1978 am 28. Oktober 2009 22:25 Na, diese komische Fussbodenbeleuchtungsanlage. Geh# mal auf den Link in der Frage.