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Verstößt man damit gegen die STVO und was sind die Folgen ?

gefragt von Jamfe am 28.10.2009 um 22:23 Uhr

Was passiert wenn man damit in eine Polizeikontrolle gerät & spielt es auch bei unfällen eine versicherungstechnische rolle ?

(wenn man es im fußraum einbaut)

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=250494988052&ssPageNam...:MEWAX:IT

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auto x 23.218 versicherung x 5.660 stvo x 281

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PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 29. Oktober 2009 16:38
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also sobald du damit auf den straßen fährst, kann dich die polizei anhalten und du musst alles abbauen kann sogar zum erlöschen der betriebserlaubnis führen...mein auto siehst ja auf dem bild ;) das hatte ich bis märz diesen jahres und mir ist das selbe entstanden...strafe zum glück nur...würde nicht mal das diskutieren anfangen...zu showzwecken auf nicht öffentlichen str. kein prob....versicherungstechnisch auch kein problem...also diese lampen wenn nichts geändert wird....wie z.bsp. bei tuning mit chip, oder motorleistung usw....aber ich würde davon abraten gibt nur ärger ;) ich weiß bescheid


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TwilightHeinz81
beantwortet von TwilightHeinz81 am 28. Oktober 2009 22:25
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Ja, verstößt gegen das ästhetische Empfinden der Allgemeinheit und ist damit eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit.

Kommentar von crazyone1989 am 28. Oktober 2009 22:32

Find die gut, hab die unterm Auto verbaut. Schaut einfach toll aus. Über Geschmack streitet man nicht.

Aber die Optik ist ja hier nicht die Frage gewesen, oder?


Rudi1979
beantwortet von Rudi1979 am 28. Oktober 2009 22:38
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Wie schon im Angebot steht. Nur zu Showzwecken. Damit erübrigt sich doch die Frage. Oder?


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 28. Oktober 2009 22:27
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nicht erlaubt... klar keinen schutz

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 29. Oktober 2009 16:40

sehe ich anders...nicht erlaubt JA bekommt eine geldstrafe, punkte sowie eine mögliche betriebserlaubserlöschung des fahrzeugs....versicherungstechnisch aber ein klares nein da die fahreigenschaften keinen anderen verkehrsteilnehmer beinträchtigen...es leuchtet ja innen nicht außen ...und die fahreigenschaft ändert sich auch nicht!


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 28. Oktober 2009 22:27
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Die sind meines Wissens nach immer ohne ABE.

Somit kannst du Ärger bekommen wenn man dir nachweisen kann dass du den Unfall wegen der Dinger verursacht hast. Dürfte schwer werden.

Aber auch bei einer normalen Kontrolle kann dich das ein Bußgeld kosten.

Ausserhalb dem Gültigkeitsbereich der StVO darfst du sie anmachen.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 28. Oktober 2009 22:26
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Das ist nicht erlaubt. Steht doch dran. Was soll die Frage dann eigentlich?


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 28. Oktober 2009 22:25
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In den USA ist das nur Schnickschnack der auch die Versicherungsfähigkeit nicht beeinträchtigt.

Hier sollte es ähnlich sein.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 28. Oktober 2009 22:24
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wenn man eine Betriebserlaubnis dazu bekommt nicht

Kommentar von A216c4d0ad227854a9c950c7db7ae68fsmallGeronimo1978 am 28. Oktober 2009 22:25

Na, diese komische Fussbodenbeleuchtungsanlage. Geh# mal auf den Link in der Frage.


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