Verstößt die Frauenquote gegen das Grundgesetz?

9 Antworten

Im Grundgesetz ist verankert, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Solange das noch nicht so ist, kann vom GG gedeckt nachgeholfen werden, dass die Gleichberechtigung eintrifft. Dabei wird dann wohl in Kauf genommen, dass auch mal ein Mann diskriminiert wird. Amüsanter wird es, wenn man das weiter denkt und auf andere Bereiche überträgt: https://verwackelts.wordpress.com/2011/02/03/wir-sind-quotenmensch/

Das ist völliger Schwachsinn mit dieser Frauenquote. Es sollte der Person der Vorzug gegeben werden, die eine bessere Qualifikation für den zu vergebenden Job hat.

Da darf es keine Rolle spielen, ob Mann oder Frau.

Nur um eine Quote zu erreichen, egal wie die Eignung auch ist, ist völlig daneben und verstösst so ganz nebenbei gegen die Gleichbehandlung der Geschlechter.

Diese Quote widerspricht jeglichem gesellschaftlichen Konsens - während Frauen ein Privileg nach dem anderen abstauben (unter anderem die bevorzugte Thematisierung behinderter Frauen seitens der Politik), wird der Mann lediglich als eine Art "Römisches Imperium" betrachtet, welches man stückchenweise zerlegen muß zum Wohle der Allgemeinheit.

Daß hier vor allem Unterhaltsverpflichtete Männer mit erweiterter Erwerbsobliegenheit teilweise um ihr Leben bangen müssen ist nur das Krönchen auf dem Misthaufen, der in diesem Land derzeit produziert wird.

Nach wie vor massiv unterrepräsentiert sind Frauen auch noch ganz woanders:

  • in allen gefährlichen Todes-Berufen (Berufsunfalltote zu 94% Männer),
  • bei sämtlichen Geschlechter-spezifischen Zwangsdiensten BW und ZIVI, die immer noch im GG festgeschrieben sind (0% Frauen),
  • Obdachlosen-Zahlen der Männer (ca 10 % Frauenanteil)
  • Selbstmordrate (ca 20 % Frauenanteil)
  • Erwerbsquote!
  • Risiko-Tod-in-Afghanistan (0% BW-Soldatinnen) ......

Dafür massiv sind Frauen überrepräsentiert:

  • im Öffentlichen Dienst
  • im Kindergarten
  • in allen Schulen
  • in der ABI-Quote Mädchen 60%, Jungs nur noch 40 Prozent mittlerweile!
  • in sämtlichen GLEICH-Stellungsbüros (100% Frauenanteil)
  • in sämtlichen Altersheimen wegen ihrer höheren Lebenszeit
  • in der Frauengesundheits-Industrie (100 Prozent Frauenquote bei Gesundheitsberichten)
  • in der Lebenserwartung, statistisch.
  • Teilzeitanteil ca. 80% Frauen
  • Konsumhoheit über ca. 80% des verfügbaren Einkommens haben die Frauen

Fast jedes Bundesland hat für seine eigene Verwaltung eine Frauenquote. Die Frauenquote gilt aber nur in den Laufbahnen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.

Die Frauenquote heißt dann lediglich, dass bei gleicher Eignung und Leistung Frauen bevorzugt einzustellen sind.

Damit verstoßen diese Frauenquoten nicht gegen das Grundgesetz.

Einen Verstoß hätten wir dann, wenn darin stehen würde, dass die Frauenquote mehr als 50% beträgt oder wenn darin stehen würde, dass Frauen immer bevorzugt werden müssen.

Aber wieso verstößt es nicht gegen das GG, wenn bei gleicher Eignung Frauen bevorzugt werden? Hier wäre doch die Frau eindeutig bevorteilt, oder?

@GangstaRappa

Der erste Satz ist wichtig.

Nach dem Gesetz müssen Männer und Frauen gleich behandelt werden. Wenn im gehobenen Dienst 70% Männer und 30% Frauen sind, dann sind offenbar Männer bevorzugt worden und das durfte auch nicht sein.

Hier greift jetzt die Frauenquote. Wenn neue Leute eingestellt werden, dann erst werden die Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt um das Gesamtverhältnis auszugleichen.

Sollte es umgekehrt sein, dass bereits mehr Frauen vorhanden sind (z.B. im mittleren Dienst), dann greift auch die Frauenquote nicht.

@Meandor

Das Problem, das ich mit dieser Regelung habe, ist, dass hierbei Frauen und Männer jeweils als fest zusammenhängende Gruppen angesehen werden. Aber darf denn heute der Mann benachteiligt werden, nur weil in der Vergangenheit Frauen benachteiligt wurden?

Natürlich es ist so, dass man danach sagen kann "Bei uns im höheren Dienst gilt die Gleichberechtigung! Wir haben je 50% Männer und Frauen." Aber wurde nicht, um dies zu erreichen, der Mann, dessen Qualifikation ausgereicht hätte, und der seinen Posten an eine "Quotenfrau" abgeben musste, benachteiligt?

@GangstaRappa

Ein Problem ist, dass die 70% Männern nicht nur durch ignorierte Frauen erreicht wurde, sondern auch dadurch, dass gar keine entsprechenden Bewerbungen vorlagen.

Was die Quotenfrau betrifft. Sagen wir, der Einstellungsnotenschnitt beträgt 2,5. Es bewerben sich zwei Personen mit einem Schnitt von 2,5. Beide somit die gleiche Qualifikation. Wenn einer von beiden eine Frau ist, wird diese in diesem Fall bevorzugt. Eine "Nichtbevorzugung" ist noch keine Benachteiligung.

Quotenfrau wäre es meines Erachtens erst, wenn die Frau nur einen Schnitt von 2,7 und trotzdem bevorzugt worden wäre.

@Meandor

Und da so eine Belegschaft jedes Jahr neu eingestellt wird sondern entsprechend gewachsen ist, deutet so eine Regelung auf völlige Ahnungslosigkeit bezüglich dynamischer Prozesse. Wenn die alten Männer dann ausscheiden haben wir einen Frauenüberschuss, aber das zeigt dann halt die übrlegene Qualität der Frauen ... .

Die Legitimation von Unrecht mit Unrecht vergangener Generationen ist sowieso ein seehr zweifelhaftes Eis, aber mit der Fähigkeit solche Regelungen trotzdem durch zu setzen zeigt sich, wer insgesamt halt tatsächlich am Drücker sitzt.