Hallo zusammen, ich arbeite auf einer 50% Stelle an einer Uni als Wissenschaftlerin. Nun habe ich die Möglichkeit für einen Zeitraum von 6 Monaten einen Werkvertrag zu bekommen, der insgesamt 12.000€ umfasst.
Ich habe nun die Frage, wie die Versteuerung durch das Finanzamt genau erfolgen würde? Ich habe versucht mich im Netz einzulesen, aber irgendwie werde ich nicht richtig schlau bzw. verwirren mich die teilweise unterschiedlichen Angaben oder die Fälle, auf die sich die Beispiele beziehen sind wieder etwas anders gelagert.
Vielleicht kann mir hier jemand unkompliziert Auskunft geben? Vielen Dank! Line

Für die Einkünfte aus der halben Stelle werden die Steuern jeden Monat gleich einbehalten. Die Einkünfte aus dem Werkvertrag = aus selbständiger Tätigkeit versteuerst du hingegen selbst in einer Einkommensteuererklärung. Beim erstenmal kannst du das wahrscheinlich im Folgejahr der Einkünfte machen, danach wird das Finanzamt ein Auge auf dich haben und wissen wollen, ob du regelmäßig soviel dazuverdienst. In diesem Fall wäre eine Steuervorauszahlung vierteljährlich im Voraus fällig.
Achte auch auf die Grenze zur Umsatzsteuerpflicht, sie liegt m.W. bei 17.500 im Jahr.

''Nun habe ich die Möglichkeit für einen Zeitraum von 6 Monaten einen Werkvertrag zu bekommen, der insgesamt 12.000€ umfasst.''
Bei derselben Uni?
Ja, weil die neue Arbeit nichts mit meiner jetzigen zu tun hat. Es sind unterschiedliche Aufgabenbereiche.
Theoretisch ginge es auch, dass ich dann 50% aufstocke für ein halbes Jahr, allerdings bin ich dann in der 'Arbeitnehmerinnen-Rolle', heißt ich muss vor Ort arbeiten und kann mir die Arbeit nicht so frei einteilen.
Achso, und die 12.000€ würden nicht für eine Aufstockung auf 100% über 6 Monate ausreichen.
bitmap am 26. Juni 2008 23:29 Na ja, wenn das geklärt ist, dann ists ja gut. Nur nicht, dass später einer auf den Trichter ''Scheinselbständigkeit'' kommt.
Anlage GSE / EÜR bei der Steuererklärung 2008 ausfüllen. Versteuerung erfolgt mit dem persönlichen Steuersatz, der sich aus der Summe aller Einkünfte ergibt.
Sollte das Finanzamt für die Folgejahre Steuervorauszahlungen festsetzen aber keine freiberuflichen Einkünfte mehr vorliegen, kann man das dem Finanzamt mitteilen und einen entsprechenden Herabsetzungsantrag (auf 0,00 EUR) stellen...
Wolfi0410 am 28. Juni 2008 22:14 EÜR braucht sie nicht bei 12.000€ Einkommen. Eine einfache E/A-Rechnung reicht aus als Beilage zur GSE.
"Anlage" GSE zur Einkommenssteuererklärung. :)
Danke schon mal! D.h. es gibt keine Möglichkeit zu sagen, wieviel mir nach der Versteuerung ungefährt übrig bleiben wird? Wenn ich jetzt erstmal nicht davon ausgehe, dass ich irgendwelche relevanten Kosten gegenrechnen kann.
Ja, unselbständige Einkünfte plus Honorar aus Werkvertrag (Anl. GSE) = Jahreseinkommen. Es gibt Steuertabellen im Internet, wo man die ESt-Beträge für alle Jahreseinkommen und Steuerklassen findet.