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Versteuerung Nacht- und Feiertagzuschläge

gefragt von KinderKinder am 15.10.2008 um 21:02 Uhr

Im Internet gibt es sehr viele Infos, leider keine eindeutige, soll versteuert werden, soll halb versteuwert werden usw.

Mich würde auch interessieren, ab wann dann die "Nacht" gilt, wenn es nicht versteuert wird. Wie sieht es mit Sonntagen aus und gesetzlichen Feiertagen.


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WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 15. Oktober 2008 21:20
0x
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Da muss man erst mal wissen, um welche Arbeit es sich handelt.

Kommentar von KinderKinder am 15. Oktober 2008 21:24

tankstelle im servicebereich, 3 schicht betrieb. 170 stunden / Monat


anonym
beantwortet von sukram1971 am 15. Oktober 2008 21:22
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Hallo,

erstmal kommt es darauf an wie es vertraglich geregelt ist. Also Nachtarbeit beginnt eigentlich um 20 Uhr und endet um 6 Uhr.

Der Grundlohn (Überstunden müssen voll versteuert werden, die Zuschläge sind steuerfrei und staffeln sich wie folgt: (Angaben in % vom Grundlohn höchstens von 50 Euro) Nachtarbeit 25% Nachtarbeit von 0 bis 4 Uhr 40% (wenn die Arbeit vor 0 Uhr begonnen wurde Sonntagsarbeit 50% Feiertags- und Silvester ab 14 Uhr 125%, Weihnachten, Heiligabend ab 14 Uhr und 1. Mai 150%).

Aber wie schon gesagt, vertraglich kann es anders geregelt sein.

Hoffe es hilft Dir ein wenig!

Grüsse

Kommentar von KinderKinder am 15. Oktober 2008 21:26

ok, danke. habe bei wikipedia jetzt ähnliches gefunden. da muss man seine abrechnungen ja ganz genau anschauen und kontrollieren.

Kommentar von KinderKinder am 15. Oktober 2008 21:27

ok, danke. habe bei wikipedia jetzt ähnliches gefunden. da muss man seine abrechnungen ja ganz genau anschauen und kontrollieren.

nur wie berechnet man prozente über 100%, wird da auch etwas vom grundgehalt nicht versteuert?

Kommentar von sukram1971 am 15. Oktober 2008 22:11

Doch das Grundgehalt wird weiter besteuert,einfaches Beispiel: 100 Euro Grundgehalt (versteuert), zusätzlich 125% von 100€ macht € 125 Zuschlag die nicht versteuert werden.



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