Versteuerung einer nebenberuflichen Tätigkeit
Hallo zusammen!
Folgende Frage:
Ich bin Sänger an einem deutschen Theater. Also mit Sozialversicherung und allen anderen Sozialabgaben.
Im Urlaub werde ich bei einem Opernfestival an einer Produktion teilnehmen. Dafür wird es ca. 1000,00 Euro geben.
Muss ich mir für diesen Zweck eine gewerbliche Steuernummer zuteilen lassen oder kann ich das einfach so bei der nächsten Steuererklärung angeben.
Beim letzten Mal stand auf der Quittung "versteuert pauschal in Deutschland".
Kann jemand weiterhelfen?
Danke!
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Gewerbliche Einnahmen sind es nicht.
Eine freiberufliche Tätigkeit wird beim zuständigen Finanzamt angemeldet. Dies solltest Du tun, sofern es sich um eine regelmäßige freiberufliche Tätigkeit handelt.
Bei einmaligen Sachen gibst Du die Anlage S zur ESt-Erklärung ab. Zu dieser Erklärung fertigst Du einfach eine Excel Tabelle an mit Einnahmen : 1.000 EUR Ausgaben: z.B. Fahrtkosten 200 km x 0,30 €= 60 € Gewinn: 940 €
Diesen Gewinn von 940 gibst Du dann an in der Anlage S und das wars... (Bei den Fahrtkosten natürlich nicht pauschal 200 km war nur ein Bsp, nimmst natürlich die richtige Entfernung. Wenn Du noch sonstige Ausgaben hattest ... dann angeben und abziehen, fertig.
Eine Anlage EÜR mußt Du erst bei Einnahmen oder Betriebsausgaben von mehr als 17.500 EUR angeben, bei 1.000 EUR natürlich nicht der Fall
So hoffe war verständlich und viel Spaß bei der Arbeit
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RautenMiro hat am 20. April 2010 um 13:04 Uhr schon eine gute Antwort gegeben.
Aber wenn der Einsatzort im Ausland liegt, dann sollstest du das sagen. Der Vermerk auf dem, was du Quittung nennst, klingt nämlich danach. Dann müssen wir ein paar Sachen neu besprechen.Kommentar von parsifal79 20.04.2010Nein, ist schon im Inland. Die Veranstaltung zieht sich über ca. 3 Wochen. Eine Woche Probephase und dann 8 Aufführungen.
Für jeden Probentag und jede Vorstellung gibt es ein pauschales Honorar.
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Wie bei mir als Model, "sollten" diese Art von Einkünften am Jahresende auf der Steuererklärung als sonstige Einnahmen deklariert werden
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Da brauchst du kein Gewerbe anzumelden.Eine Freiberufliche Tätigkeit anzumelden reicht.Gieb einfach deine normale Steuernummer an.
Kommentar von parsifal79 20.04.2010Danke!
Was heisst das "eine freiberufliche Tätigkeit anmelden"?
Einfach in der Steuererklärung angeben oder muss ich da vorher etwas veranlassen?
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 20.04.2010In dieser Größenordnung genügt die Angabe in der Steuererklärung.
Korrekt. DH.
Allerdings ist es eine künstlerische, keine freiberufliche Tätigkeit. Was aber keinen Unterschied macht.
Aufpassen mit der Künstersozialkasse!
Hallo geschätzer Kollege Enno, die künstlerische Tätigkeit ist eine Erscheinungsform der freiberuflichen Tätigkeit: Liest Du im Gesetz: § 18 (1)Nr 1 S1 und Anfang S2. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. ² Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, etc etc. Korrekt?? Trotzdem Grüße und danke für DH
Tatsache!
Erwischt :-) Man sollte doch ab und zu in den Text schauen.