gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Versteuerung Dienstwagen

gefragt von sonaar am 13.09.2008 um 20:32 Uhr

Mitarbeiter XY erhält von seinem AG einen Dienstwagen, Brutto-Listenpreis : € 40.000.- Er muss 0,5% Versteuern und 0,5% als Gebühr an seinen AG entrichten. Fahrten werden vom AG versteuert (die 0,03%)

Wie würde das rein rechnerisch auf das Gehalt des Mitarbeiters sich ausüben, wenn man annimmt, dass Mitarbeiter XY ein Monats-Brutto-Gehalt in Höhe von 5.000 erhält.

Danke

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Steuern x 2.929 Dienstwagen x 64

LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 29. November 2008 00:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich rechne etwas anders:

Annahmen: Steuerklasse 1, ledig, keine KiSt. Werbungskostenpauschale in Anlage N bereits ausgeschöpft.

Derzeit (ohne Dienstwagen):

Monatsgehalt 5.000 minus Werbungskosten 1.080 (=18 Tage200km0,30 €/km)

ergibt zu versteuern 3.920 pro Monat

minus Lohnsteuer 864,08 minus Soli 47,52 gleich

Nettoauszahlung: 4.088,40.

Mit Dienstwagen, ohne Auffüllung:

Monatsgehalt 5000 minus Werbungskosten 1080 plus geldwerter Vorteil 2800 (= 40.000 [1 %+ 0,03%200] = 40.000 * 7 %)

Ergibt zu versteuern 6.720 pro Monat

Minus Lohnsteuer 2.006 minus Soli 110,33 gleich

Nettoauszahlung: 2.883.67

Durch den geldwerten Vorteil des PKW ergibt sich ein Nettominus von ca. 1.200.

Um das Minus zu neutralisieren, müsste das Gehalt um ca. 2.160 aufgestockt werden.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 13. September 2008 20:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das geht so nícht! Der MA muss in jedem Falle die 1% des Neuwagenpreises plus die 0,03% für die Kilometer tragen. Diese kann ihm dann der AG über eine Nettohochrechnung wieder Brutto vergüten. Also als Beispiel, würde dieser geldwerte Vorteil den AN 500 Euro kosten, müßte der AG das Brutto zu diesen 500 Euro als Gehalt zuschlagen! Dann kommt es jetzt noch darau an, für wieviele KM GWV zu versteuern wäre. Aber ich würde von grob geschätzt 2000 - 2500 zusätzliches Brutto ausgehen, mindestens!

Kommentar von sonaar am 13. September 2008 20:59

einfache Fahrt zum Arbeitsplatz 200km

Kommentar von sonaar am 13. September 2008 21:01

die 0,03% werden auf das Bruttogehalt des AN addiert

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 13. September 2008 21:20

Das würde bedeuten, für die 1% und die KM entsteht ein geldwerter Vorteil von 2.800 Euro! Das wird dem Brutto zugeschlagen und vom AN versteuert und verbeitragt. Wenn jetzt aber auch das noch vom AG getragen werden würde, müßte die Steuer- und Beitragslast aus diesen 2800 Euro von Netto auf Brutto hochgerechnet und auch dem Brutto zugeschlagen werden. Wenn man mal von ca. 30% Steuer- und SV-Belastung ausgehen würde, wäre das eine Nettodifferenz von ca. 840 Euro!. Diese auf Brutto zurückgerechnet wäre unter Berücksichtigung der andere Bruttobestandteile sicher nochmals 3000 - 3500 Euro, so daß das Brutto insgesamt um ca. 6000 - 6500 Euro steigen würde! Aber bei so vielen KM macht das eigentlich keinen Sinn! Hast Du denn ein Büro in der Firma?

Kommentar von sonaar am 14. September 2008 00:18

Das ist nunmal so....die Frage die ich mir natürlich stelle ist, was ich monatlich weniger netto auf meinem Lohnzettel finden werde. möchte eigentlich böse Überraschungen vermeiden. Du scheinst ja doch die richtige Person zu sein um mir zu helfen. würde gerne tiefer ins Detail gehen und würde mich freuen wenn du mir helfen könntest....sonaar@email.de

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 14. September 2008 11:20

RBMannheim: wie kommst du denn von 500 euro auf 2000-2500?? kannst du mir das erklären?

Kommentar von sonaar am 14. September 2008 12:28

das hat mich auch geschockt.... wie gesagt würde gerne erfahren, was der Dienstwagen netto an Abzug für mich bedeuten würde..

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 14. September 2008 13:18

Die 500 waren ein Nettobetrag für die reine 1% Regelung. Dazu kämen ja noch ein Betrag X, die ich zu dem Zeitpunkt nicht wußte! Und das alles muß ja vom Netto ausgehend auf Brutto zurückgerechnet werden!


pegolina
beantwortet von pegolina am 13. September 2008 20:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

....oder du fragst deinen Steuerberater.


anonym
beantwortet von Lea2006 am 13. September 2008 20:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Normalerweise gilt ohne besonderen Nachweis die 1% Regelung.

Steuerpflichtig wären dann 5000,00 Euro Gehalt + 1 % aus 40.000,00 Euro + 0,03 % aus 40.000,00 Euro x km (Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstätte)

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 28. November 2008 22:51

Gilt je Monat. Und die kürzeste Entfernung ist maßgeblich, nicht die Entfernungsangabe in Anlage N!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.