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Versteuerung Dienstfahrzeug bei Wohnsitzwechsel

gefragt von TBrodt am 01.10.2009 um 11:41 Uhr

Hallo,

ich bin arbeitssuchend und besitze mit meiner Frau ich eine selbstgenutzte Immobilie. Wir sind zusammen veranlagt.

Ich werde ein neues Beschäftigungsverhältnis antreten, dass 350 Km von zu Hause entfernt ist. Im Umkreis von ca. 20Km um den Arbeitsort nehme ich eine kleine Wohnung zur Miete. Die Kaltmiete beträgt 300 Euro. Von meinem neuen Arbeitgeber kann ich ein Dienstfahrzeug erhalten. Der Wagen wird mit 1%/0,03%/0,002% versteuert. Der geldwerte Vorteil für die Familienheimfahrten würde mich finanziell „auffressen“.

Daher meine Fragen:

Wenn ich statt des Zweitwohnsitzes meinen Hauptwohnsitz am Arbeitsort anmelde, so dass keine Familienheimfahrten mehr versteuert werden müssen, kann dies negative Auswirkungen auf meine bisherige Versteuerung haben?

Wie hoch ist der maximale Betrag, der grundsätzlich jährlich in den Werbungskosten für Fahrten geltend gemacht werden kann, unabhängig vom Wohnsitz sowie von Familienheimfahrten oder Fahrten zur Arbeit?

Kann ich bei einem Zweitwohnsitz die tatsächlichen Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzen oder lediglich den Verpflegungsmehraufwand (http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/D/Doppelte-Haushaltsfuehrung.html)? Bis zu welcher Höhe?

Kann ich Kosten für die doppelte Haushaltsführung ansetzen, wenn ich den Hauptwohnsitz am Dienstort anmelde, meine Frau aber zu Hause wohnen bleibt?

TBrodt


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kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 3. Oktober 2009 18:26
1x
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Du musst die 1% und die 0,03 % vom Zweitwohnsitz versteuern. Die 0,002 % musst du nur versteuern, wenn du mehr als 1x in der Woche zum Erstwohnsitz fährst. Denn 1x pro Woche könnte man auch als WK absetzen, also ist es steuer- und svfrei. Frag also lieber nochmal beim AG nach, da wurde wohl was falsch verstanden.

Kommentar von Maddie12 am 3. Oktober 2009 18:27

Korrekt.


Zimmerpuma
beantwortet von Zimmerpuma am 1. Oktober 2009 11:45
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Hier würde ich den Steuerberater oder das ortliche Finanzamt fragen.


anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 1. Oktober 2009 11:49
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Die doppelte Haushaltsführung besagt, dass Du alle Aufwendungen für die aus dienstlichen Gründen angemietete Wohnung absetzen kannst - also komplett Miete + NK, Telefon etc. Ich denke auch, Du machst einen Denkfehler mit dem Wagen: der Sachbezug wird oben auf das Gehalt draufgerechnet, dann werden Steuern und SV abgezogen und vom Netto geht dann der volle Sachbezug wieder ab. "Hängen" bleiben also nur die höheren Lohnsteuer- und SV-Beiträge. erstere Bekommst Du zumindest zum Großteil bei der Einkommensteuer wieder, da Du ja die versteuerten Fahrten auch als Werbungskosten ansetzen kannst. Die Verpflegungsmehraufwendungen kannst Du übrigens nur für 3 Monate ansetzen.


anonym
beantwortet von Maddie12 am 3. Oktober 2009 17:59
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Kurze Gegenfrage: Fährst du mehr als einmal pro Woche nach Hause zu deiner Frau?

Kommentar von TBrodt am 4. Oktober 2009 17:38

Hallo,

nein, nur einmal pro Woche am WE.

Tim

Kommentar von Maddie12 am 6. Oktober 2009 19:07

Dann musst du auch keine geldwerten Vorteil für die Familienheimfahrten versteuern (siehe Kommentar von kleineroteHexe).


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