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Versteigerungen im Internet: Sind solche Auktionen Versteigerungen im Sinne von § 34 b GewerbeO?

gefragt von ghiffa am 09.08.2008 um 15:12 Uhr

Muss man also eine Versteigerungserlaubnis beantragen?


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vollyhn
beantwortet von vollyhn am 10. August 2008 01:42
1x
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ebay und vergleichbare veranstalten keine Auktionen sondern vermitteln Kauufabschlüsse. Die rechtlichen Wirkungen von Auktionen treten hinsichtlich der erworbenen Waren nicht ein.


bitmap
beantwortet von bitmap am 9. August 2008 15:42
0x
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