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Verstehe Unterschied zwischen einer Bedrohung und einer Nötigung nicht

gefragt von haymann am 31.07.2009 um 18:07 Uhr

Kann das dem Laien mal erklärt werden?

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Recht x 35.350 Gesetz x 2.132 Unterschied x 641 Nötigung x 36 Bedrohung x 33

sarrex
beantwortet von sarrex am 31. Juli 2009 18:11
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Eine Bedrohung ist eine ernste Gefährdung mit der bloßen Möglichkeit, dass ein Schaden am Objekt (Mensch, Unternehmen, Gegenstand) oder ein Eintritt der Gefährdung des angegriffenen Rechtsgutes entstehen kann.

Die Nötigung ist ein „offener“ Tatbestand, bei dem die Rechtswidrigkeit nicht durch die Erfüllung des Tatbestands indiziert wird, sondern gesondert festgestellt werden muss, da die Drohung mit einem empfindlichen Übel allein sozialadäquat sein kann (Beispiel: Der Gläubiger droht damit, Klage zu erheben, wenn nicht gezahlt wird). Da jegliches Verhalten, das psychischen Zwang ausübt, tatbestandsmäßig ist, muss zusätzlich die Verwerflichkeit nach § 240 Abs. 2 StGB festgestellt werden. Die Verwerflichkeit ist aber in der Regel schon immer dann gegeben, wenn ein körperlicher Zwang ausgeübt wird.

quelle:wikipedia


Emrye
beantwortet von Emrye am 31. Juli 2009 18:13
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Ich nehme dir dein Fahrrad weg und nötige dich dadurch, zu laufen. Ich drohe dir mit Schokolandenentzug, wenn du mit deinem Fahrrad fährst, statt zu laufen.

Kommentar von 5581ac876c638364ab7d2000d1d0e9a0smallkallisto am 31. Juli 2009 18:39

Hihi, süße Umschreibung. :) DH!


David4711
beantwortet von David4711 am 31. Juli 2009 18:12
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Hier sind einige Begriffe gut erklärt. Schau mal da rein. http://www.opferperspektive.de/Beratung/435.html


Volker13
beantwortet von Volker13 am 31. Juli 2009 19:15
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Bei der Bedrohung muss mit einem Verbrechen gedroht werden.Die Bedrohung muss sich gegen das "Opfer" selbst oder eine ihm nahestehende person richten. Den Begriff Verbrechen kann man in § 12 StGB nachlesen.

Eine reaktion des Bedrohten wird nicht gefordert. Die bloße Bedrohung reicht aus.

Bei der Nötigung ist ein Handeln des Opfers, nämlich Duldung, Unterlassung und Handeln notwendig, welches es unter normalen Umständen nicht getan hätte. Schon der Versuch ist bereits strafbar. Dass heißt, der Täter muss nach seiner Überzeugung unmittelbar zur Tat ansetzen.

Verwerflich ist die Tat, wenn Mittel und Zweck nicht im Einklang stehen.


gartenfee
beantwortet von gartenfee am 31. Juli 2009 18:09
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nötigung KANN bedrohlich sein. du wirst zu etwas gedrängt, was auch immer das ist. aber nicht jede bedrohnung ist auch eine nötigung. würde gewissermaßen sagen, daß bedrohung ein oberbegriff ist, unter den man nötigung neben vielen anderen formen der bedrohung auch fassen kann.


anonym
beantwortet von dumm3452 am 31. Juli 2009 18:08
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bei einer bedrohung bedrohst du jemanden und bei einer nötigung nötigst du jemanden. Ist doch ganz einfach..

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 31. Juli 2009 18:10

das erklärt aber noch gar nichts.

Kommentar von dumm3452 am 5. August 2009 22:19

doch,das erklärt alles.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 31. Juli 2009 18:08
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Nötigung ist eine bestimmte Form der Bedrohung. Du wirst dabei genötigt, irgend etwas zu tun.


anonym
beantwortet von faewi am 2. August 2009 08:59
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Lies doch einfach mal § 240 und § 241 StGB.

Bei der Nötigung will man jmd. durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu etwas zwingen und bei der Bedrohung kündigt man jmd ein Verbrechen an.


Chianti
beantwortet von Chianti am 1. August 2009 08:23
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Nötigung: Durch dein Tun/Verhalten wird ein Dritter gezwungen etwas zu tun, was nicht seiner freien Willensentscheidung entspricht! Beispiel: Du fährst zu dicht auf, gibst Lichtzeichen ... dadurch nötigst du den Vordermann, die Fahrbahn zu wechseln!


Igitta
beantwortet von Igitta am 31. Juli 2009 18:14
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Eine Nötigung ist sehr fies, dagegen kannst du dich noch selber wehren. Bei einer Bedrohung, würde ich sofort die Polizei informieren!


anonym
beantwortet von mig112 am 31. Juli 2009 18:10
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Ich meine Nötigung ist ein juristischer Straftatbestand. Bedrohung jedoch nicht!

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 31. Juli 2009 18:11

Bedrohung:Diese Vorschrift des § 241 StGB lautet:

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.


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