Frage von InaBa 24.09.2012

Versteckte Mängel beim Haus (Grund-oder Schichtenwasser)

  • Antwort von user1481 24.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
  • Antwort von Katzina 24.09.2012

    Hallo InaBar, ich will Euch nicht den Mut nehmen, aber ich denke, daß 8 Jahre nach einem Eigentümerwechsel (das Baujahr ist wohl noch älter?) eine Gewährleistung auf das Haus nicht mehr greift. Habt Ihr damals 2005 den Schaden gleich schriftlich angerügt beim Eigentümer oder der Baufirma? Dann hätte man vielleicht wenigstens einen Nachweis in dieser Sache. Sonst fällt mir hier nur ein Bausachverständiger ein. Auch die Dorfbewohner müßten ja öffentlich bezeugen, wenn Ihr in dieser Richtung ein Verfahren anstreben würdet. Also, ich denke, es würde schwierig und nicht erfolgversprechend sein, hier Klage einzureichen. Das aber kann nur ein kompetenter Anwalt feststellen. Sorry, das hier ist nur meine Meinung zu Euerem schwierigen Problem. Trotzdem alles Gute, Katzina

  • Antwort von auchmama 24.09.2012

    Dich an einen Anwalt wenden. Evtl. nochmals den Notar befragen, der den Kaufvertrag damals abgewickelt hat

    Macht Euch aber nicht all zu große Hoffnungen, dass würde ein sehr langer und schwieriger Weg und kosten würde das auch was...:-/

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