gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Versorgungsausgleich nach Scheidung von DDR-Ehen?

gefragt von omarsharif am 10.09.2008 um 17:28 Uhr

Die Ehe einer Freundin wurde 1987 in der DDR geschieden. Damals gab es offensichtlich keinen Versorgungsausgleich. Kann das jetzt nachgeholt werden? Oder trifft das für ehemalige DDRler nicht zu?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Finanzen x 23.734 Geld x 22.711 Scheidung x 1.276 DDR x 470 Versorgungsausgleich x 42

manu1979
beantwortet von manu1979 am 10. September 2008 17:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nach 21 Jahren?


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 10. September 2008 22:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sieht das nicht irgendwie nach Mitnmahmementalität aus.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 10. September 2008 19:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nach DDR-Recht gab es keinen Versorgungsausgleich, das Urteil ist rechtskräftig.
Damit Anwälte zu bemühen kostet nur Geld und bringt absolut nichts.


anonym
beantwortet von tobine am 10. September 2008 18:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Lasst mal den armen Ex im Ruhe. Noch einen blöden hat Sie wohl nicht gefunden? Warum versorgt Sie sich nicht selber?


anonym
beantwortet von Janni1979 am 10. September 2008 17:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

schon mal was von Verjährungsfristen gehört ? da wirst nu nicht mehr dran machen können zeit genug war ja da ;)


anonym
beantwortet von maxelputzel am 10. September 2008 17:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nach 20 jahren ?? O_O klingt bissel weit hergeholt aber ich bin kein jurist ^^ da fällt mir ein im kindergarten hab ich jemand mal ne mark geliehen gleich mal mit zinseszins einfordern !:)


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.