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Versicherungswechsel bevor die SF-Klasse steigt

gefragt von SmylieSun am 26.10.2009 um 15:54 Uhr

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen. Und zwar habe ich folgendes Problem.

Ich hatte vor 2 Jahren einen kleinen Auffahrunfall mit meinem Auto (Schaden am anderen Auto ca. 4000€, bei mir nichts). Danach bin ich auch in meiner SF-Klasse gestiegen und jetzt bin ich wieder runter auf 85%. Dieses Jahr im Mai hatte ich wieder nen Auffahrunfall (wieder ca. 4000€), den ich wieder über meine Versicherung hab abwickeln lassen. D.h. Anfang nächstes Jahr würde ich wieder auf 140% steigen.

Jetzt habe ich einfach mal die KFZ-Versicherungen verglichen und ich habe eine Versicherung gefunden, die vierteljährlich 40€ günstiger ist - für mich viel Geld.

Meine Frage ist jetzt, ob ich die Versicherung trotz des einen Schadens, den ich eigentlich noch zahlen muß, einfach wechseln kann. Stichtag ist ja der 31.11. Hat meine alte Versicherung dann noch die Möglichkeit, das Geld von mir zurück zu fordern? Oder hat die Versicherung in dem Fall einfach Pech gehabt und sie bleiben so gesehen auf dem Geld sitzen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe deswegen auch schon mit der neuen Versicherung Kontakt gehabt und die meinten, die alte Versicherung hat keinen Anspruch darauf. Aber stimmt das wirklich?

Vielen lieben Dank! Melanie S.

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KFZ-Versicherung x 271 Versicherungswechsel x 10 Zahlung bei Unfall x 1

ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 26. Oktober 2009 15:59
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Du bist ein wenig durch den Wind oder? Den 31.11. gibt es nicht.

Bevor Du die alte Versicherung kündigst, schau erst, ob Dich die neue nimmt.

Hochgestuft wirst Du auf jeden Fall.

Die alte Versicherung muß alles zahlen, was im Versicherungsjahr passiert ist.

Kommentar von infomake am 13. November 2009 15:05

ich hab auf http://versicherung.info-kredit.com/kfz-versicherung.php verglichen und werde ab sofort über 300 Euro im Jahr sparen.


wernerluebo
beantwortet von wernerluebo am 26. Oktober 2009 16:01
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Du kannst ohne weiteres die Versicherung wechseln. Den Schaden nimmst Du aber mit; das heißt auch bei der neuen Versicherung bist Du dann bei 140%.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 26. Oktober 2009 15:59
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Bei einer Versicherung hat die Pflicht auf Auszahlung der versicherten Leistung im Schadensfall nichts damit zu tun, ob später die Versicherung gewechselt wird. Entscheidend ist nur, dass zum Schadenszeitpunkt seitens des Versicherungsnehmers die Vertragsinhalte und -pflichten erfüllt waren (d.h., die Prämie bezahlt und die Versicherung nicht gekündigt war oder ruhte). Du kannst selbstverständlich wechseln, weil der Schaden längst reguliert und versicherungstechnisch abgehakt ist. Die Prämienerhöhung durch die Rückstufung wird Dir aber auch bei der neuen Versicherung nicht erspart bleiben; Du bezahlst doch Deiner Versicherung nicht den Schaden (außer Deiner SB) - dafür ist die Versicherung ja da!


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