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Versicherungsverlust bei über 130 km/h auf Autobahn

gefragt von Hirschniesel am 17.01.2009 um 15:04 Uhr

Hi,

ein Kollege von mir hat behauptet, dass ich meinen Versicherungsschutz verliere, wenn ich auf einer deutschen Autobahn die Geschwindigkeit von 130 km/h überschreite. Ich kann mir dies so generel gesagt nicht vorstellen. Okay, wenn dichter Nebel ist, oder Glatteis oder ähnliches, mag das sein, aber z.B. im Sommer bei optimalen Straßenverhältnissen? Ist da was dran?


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maxist
beantwortet von maxist am 17. Januar 2009 15:05
9x
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Nein, ist nicht richtig! Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit; jedoch kann bei einem Unfall eine Mithaftung aufgrund einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden. Quelle Wikipedia

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 18. Januar 2009 14:29

Genau, Maxist! Der Begriff "erhöhte Betriebsgefahr" fehlte mir bei meiner Antwort. Das kommt davon, wenn man es ohne Wiki versucht weil der Fragesteller da eigentlich auch selbst nachlesen könnte...


anonym
beantwortet von linda76 am 17. Januar 2009 15:06
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eventuell mitschuld, wenn der unfall ber 130kmh nicht passiert wäre.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. Januar 2009 15:06
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das stimmt so nicht..entscheidend ist dann die Aussage, ob die gefahrene Geschwindigkeit den Umständen entsprechend angemessen war oder ob grob fahrlässig gehandelt wurde


groovie
beantwortet von groovie am 17. Januar 2009 15:06
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Das ist quatsch.


Olly206
beantwortet von Olly206 am 17. Januar 2009 15:07
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Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 17. Januar 2009 15:11

Was die Politiker nicht schafften wurde per Gerichtsurteil Wirklichkeit:

Wer in Deutschland auf einem nicht geschwindigkeitsbeschränkten Autobahn-Abschnitt schneller als 130 km/ fährt und dabei verungückt, hat keinen Versicherungsschutz. Da ist es jedem Auto- und Motorradfahrer an zu raten, auf den letzten freigegeben Autobahn-Abschnitten wirklich nicht schneller als 130 km/h zu fahren.


Topismama
beantwortet von Topismama am 17. Januar 2009 15:06
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die kfz haftpflicht bezahlt immer, wird dich aber eventuell in regress nehmen das geht bis zu 5.000€


Wolli61
beantwortet von Wolli61 am 17. Januar 2009 15:06
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Der Kollege kommt vom Mond.Nein gibt es nicht.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 17. Januar 2009 15:12
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Bei einigen Leuten hier ist wohl der Wunsch der Vater des Kommentars... Die Versicherung darf bei Unfällen mit Überschreiten der Richtgeschwindigkeit von einem Mitverschulden ausgehen und die Haftung reduzieren. Da gibt es sogar schon höchstrichterliche Urteile.


anonym
beantwortet von 338194 am 17. Januar 2009 16:17
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Nur eventuell dann, wenn es verboten ist, mehr als 130 zu fahren auf einer bestimmten Strecke, und Du dadurch einen Unfall verursachst, bzw. wenn man bei einem Unfall, da gibt es Sachverständige, die es feststellen können, schneller als erlaubt gefahren ist.


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