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Versicherungsschutz für berufliche Haftung, etc.

gefragt von Henne24 am 25.07.2009 um 14:52 Uhr

Ich benötige eine Versicherung für evtl bei der berflichen Tätigkeit entstandene Schäden (finanzielle Haftungsfälle, Schlüsselverlust, etc.). Ich weiss nicht, wie sich diese Versicherungsart nennt, noch welcher Anbieter zu empfehlen wäre. Ich bin kein Beamter, aber im öffentlichen Dienst tätig.

Wer kennt solche Versicherungen? Danke!


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anonym
beantwortet von Saarland60 am 25. Juli 2009 14:55
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Das nennt sich Berufshaftpflichtversicherung.

Bist Du NUR im öffentlichen Dienst tätig? Dann brauchst Du doch überhaupt keine, da dein Arbeitgeber, für den Du nach BGB als Erfüllungsgehilfe tätig bist, die Haftung tragen muss.

Berufshaftpflichtversicherungen sind für Selbständige und Freiberufler gedacht.

Wenn Du eine Nebenerwerbstätigkeit ausüben willst, solltest Du vorher bei dem Versicherer Deiner Wahl nachfragen, ob diese Konstellation überhaupt abgesichert wird.

Kommentar von 611cfeefe36eb5ef99e5f7490891d1d0smallmarokus am 25. Juli 2009 14:57

Berufshaftpflicht Versicherungen unterscheiden sich nach Berufsgruppe und nach Gefährungsmassstab. Vielleicht solltest du mit einem Versicherungsberater sprechen.

Kommentar von Henne24 am 25. Juli 2009 14:59

Also: Ich bin nur im ÖD tätig. Weil ich so ein Guter bin, setze ich auch mal Unterschriften, bei denen es um erhebliche Steuersummen geht. Bei Prüfungen durch meinen Arbeitgeber, Bundesrechnungshof o ä kann es auch dazu kommen, dass man in "Haftung" genommen wird. Oder den Schlüssel für das Amt verliert und die ganzen Schlösser ausgetauscht werden müssen. Gegen solche Sachen kann man sich versichern.

Kommentar von Saarland60 am 25. Juli 2009 15:07

Gegen Schlüsselverlust hilft eine Privathaftpflichtversicherung.

Ansonsten gilt hier doch eine Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung. Einfach so ohne weiteres den Arbeitnehmer in Haftung nehmen, ist nicht möglich.

Abgesehen davon ist die Handlung, als "Guter" ohne weiteres Unterschriften zu setzen, grobe Fahrlässigkeit (ich vermeide jetzt mal den Begriff sträfliche Dummheit). Du bist auch im öffentlichen Dienst deinem Dienstherren verpflichtet, nicht irgend welchen Dritten.



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