Im Versicherungsschutz ausgenommen sind: .... Ansprüche "aus einer gewerblichen, betrieblichen, beruflichen,sonstigen entgeltlichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit"
Bei einigen Versicherungen sind ja Hilfeleistungen (beim Umzug o. ä.) nicht mit versichert. Trifft das auch auf diese Versicherung zu?
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Um den Sachverhalt zu verstehen, musst du andersherum denken:
Wenn Person A der Person B bei irgendetwas hilft, kann B den A nicht nach BGB §823 haftbar machen, falls A dem B einen Schaden zufügt ( den Fernseher fallen lässt beispielsweise).
Weil es aber natürlich Ärger zwischen A und B gibt, weil B ja nicht mehr vor der Glotze hängen kann, gibt es Versicherer, die solche Gefälligkeitshandlungen trotzdem ins Vertragswerk der PHV einschliessen.
wenn es um unentgeltliche Hilfe geht, kann es darin enthalten sein, manche Versicherungen schließen aber Umzugshilfen grundsätzlich aus. Du solltest wirklich bei deiner Versicherung nachfragen.

ruf deinen versicherungsvertreter am besten direkt an. der kann dir das genau sagen
Das heißt, wenn es nicht direkt drin steht, wird es nicht vom Versicherungsschutz gedeckt?
Oder umgedreht: Es steht nicht alles im Kleingedrucktem(was ausgeschlossen ist), was nachher doch ausgeschlossen ist?
Man haftet ganz einfach nicht.
In der PHV gibt es die Möglichkeit eines Einschlusses, ähnlich wie den Forderungsausfall. Diese stehen dann nicht in den AHB, die du als Kleingedrucktes bezeichnest, sondern werden per Klausel integriert.
Okay, ich werd wohl doch mal anrufen. Ich find hier keine Klausel oder Kleingedruckte. Aber trotzdem DANKE!