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Versicherungsschutz der Haftpflicht bei Hilfeleistung?

gefragt von elliraindropelliraindrop am 04.09.2009 um 17:05 Uhr

Im Versicherungsschutz ausgenommen sind: .... Ansprüche "aus einer gewerblichen, betrieblichen, beruflichen,sonstigen entgeltlichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit"

Bei einigen Versicherungen sind ja Hilfeleistungen (beim Umzug o. ä.) nicht mit versichert. Trifft das auch auf diese Versicherung zu?


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anonym
beantwortet von mig112 am 4. September 2009 17:16
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Hilfreichste Antwort

Um den Sachverhalt zu verstehen, musst du andersherum denken:

Wenn Person A der Person B bei irgendetwas hilft, kann B den A nicht nach BGB §823 haftbar machen, falls A dem B einen Schaden zufügt ( den Fernseher fallen lässt beispielsweise).

Weil es aber natürlich Ärger zwischen A und B gibt, weil B ja nicht mehr vor der Glotze hängen kann, gibt es Versicherer, die solche Gefälligkeitshandlungen trotzdem ins Vertragswerk der PHV einschliessen.

Kommentar von Simple_avatar8smallelliraindrop am 4. September 2009 17:19

Das heißt, wenn es nicht direkt drin steht, wird es nicht vom Versicherungsschutz gedeckt?

Oder umgedreht: Es steht nicht alles im Kleingedrucktem(was ausgeschlossen ist), was nachher doch ausgeschlossen ist?

Kommentar von mig112 am 4. September 2009 17:31

Man haftet ganz einfach nicht.

In der PHV gibt es die Möglichkeit eines Einschlusses, ähnlich wie den Forderungsausfall. Diese stehen dann nicht in den AHB, die du als Kleingedrucktes bezeichnest, sondern werden per Klausel integriert.

Kommentar von Simple_avatar8smallelliraindrop am 4. September 2009 17:46

Okay, ich werd wohl doch mal anrufen. Ich find hier keine Klausel oder Kleingedruckte. Aber trotzdem DANKE!


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anonym
beantwortet von ilonaluna am 4. September 2009 17:08
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wenn es um unentgeltliche Hilfe geht, kann es darin enthalten sein, manche Versicherungen schließen aber Umzugshilfen grundsätzlich aus. Du solltest wirklich bei deiner Versicherung nachfragen.


Klein57
beantwortet von Klein57 am 4. September 2009 17:06
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Das kleigedruckte lesen, da steht alles drin.


bulli66
beantwortet von bulli66 am 4. September 2009 17:07
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ruf deinen versicherungsvertreter am besten direkt an. der kann dir das genau sagen


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