Maximus40 am 31.08.2009 um 21:03 Uhr
Wenn Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren, sind sie gesetzlich versichert.
Trifft das auch zu, wenn sie keinen Fahrradhelm tragen?

Ja, aber der Versicherungsschutz kann durch Regelungen im Versicherungsvertrag eingegrenzt werden. Nach üblichem, allgmeinen Versicherungsrecht kann der Schutz nicht versagt werden, wenn kein Gesetzesverstoss, grobe Fahrlässigkeit oä. vorliegt. Und Helmpflicht steht nicht im Gesetz.

Hallo Maximus! Soweit ich weiß, ist beim Fahrrad fahren noch keine Helmpflicht! Ratsam ist es trotzdem! Ich kenne jedoch einige Strategen, die den Helm absetzen, sobald Mama aus dem Sichtfeld verschwunden ist! Man kann nicht immer hinter den Rackern herlaufen!!!
Maximus40 am 31. August 2009 21:07 Danke schön für die Antwort
pattimarie1 am 31. August 2009 21:07 Gern geschehen! ;-)
Danke schön für die Antwort
...dafür sind wir doch hier, dachte ich :-)