unser sohn (5jahre alt) hat beim spielen an einen bmw wahrscheinlich schaden verursacht. isi er oder wir dafür haftbar? wo fängt die haftbarkeit an??? biite helft uns....
Kommt sehr auf den Einzelfall an: unser kleiner Fahrradheld hat einen vorderen Scheinwerfer samt Kotflügel demoliert-allerdings an einem Auto, das halb auf dem Gehsteig geparkt war. Dafür mussten wir nicht aufkommen.
ich denke, in deinem geschilderten fall hat der bmw-halter pech gehabt. da dein noch keine 7 jahre alt ist.
solltet ihr aber eine private haftpflichtversicherung haben, wäre es anständig den schaden da zu melden.
Kinder, zwischen dem siebenten und zehnten Lebensjahr können für Schäden, die sie beim Spielen an parkenden Autos verursachen, haftbar gemacht werden.
(AZ: VI ZR 335/03 und VI ZR 365/03).
Die Haftbarkeit von Kindern unter zehn Jahren gilt danach grundsätzlich jedoch nur für Unfälle, die im ruhenden Verkehr geschehen – wie z.B. bei parkenden Autos. Für Unfälle im fließenden Verkehr gilt nach wie vor, dass Kinder unter zehn Jahren in der Regel nicht haften. Hier wird bei jüngeren Kindern nach wie vor eingeräumt, dass sie Distanzen und Geschwindigkeiten im fließenden Verkehr noch nicht richtig einschätzen können. Das Haftungsprivileg greift ein, wenn beim gegebenen Fall eine typische Überforderung des Kindes durch die Gefahren des motorisierten Verkehrs angenommen werden muss. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens können sich Kinder ab einem Alter von 7 Jahren allerdings nicht auf den Haftungsausschluss berufen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn sie vorsätzlich Steine von einer Brücke auf fahrende Autos werfen. Kinder unter sieben Jahren haften nach Auskunft von ARAG Experten grundsätzlich nicht.
Eltern haften für den Schaden nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben oder wenn der Schaden auch bei angemessener Aufsicht eingetreten wäre. ARAG Experten raten allen Eltern dringend, eine Familienhaftpflicht-versicherung abzuschließen, die Kinder mit einschließt und in Haftungsfällen für den Schaden aufkommt. Sollte kein Versicherungsschutz bestehen, bleibt immer noch die Möglichkeit, sich außergerichtlich zu einigen.
Bei Kindern unter 7 Jahren muß die Aufsichtspflicht verletzt gewesen sein, d.h.wenn ein Elternteil dabei war, braucht eure Versicherung nicht zu zahlen. War euer Filius dagegegen alleine unterwegs, muß sie normalerweise zahlen. So zumindest hat es uns unser Versicherungsmensch erklärt.