Schlumpffrau am 10.12.2008 um 12:31 Uhr
Hat man bei einer Probefahrt mit einem Auto bei einem Privatverkauf auch Versicherungsschutz, wenn was passieren würde bei der Fahrt? Wie sichert man sich ab?
Meinst du für dich selbst oder für das Auto. Solange das Auto beim Halter gemeldet ist, greift dessen Haftpflichtversicherung. Aber wie es für dich als Fahrer ist, weiß ich leider nicht.

versichert bist du,bei einem Unfall ..könnte es sein das du mit einer selbstbeteiligung von 1000.0 dabei bist,der verkäufer wird dich dahingehend belehren und Unterschreiben lassen.
Der Verkäufer ist eine Privatperson und kann sich nichts unterschreiben lassen.
wernilein am 10. Dezember 2008 12:38 ich dachte mehr an ein Autohaus,aber wenn ich mein Auto priv.an jemand verkaufen würde,ich wüsste wohl was ich zu tun hätte..,
Du kannst Dich mit einer Fahrerhaftpflicht absichern. Das Auto selber ist im Rahmen der Zulassung ja Pflichtversichert. Meist ist der Halter auch der Versicherungsnehmer. Das kann aber im Einzelfall auch anders sein. In jedem Fall kann der Unfallverursacher Schadensersatzpflichtig gemacht werden. Die Maximalforderung dürfte der Fahrzeugwert und die Prämienerhöhung der Versicherung sein.

Oftmals verschwigen die Händler dass das Auto (Vorführwagen) zwar Kaskoversichert ist, allerdings mit mind. EUR 1000,00 SB.

Als Fahrer nicht gesondert versichert, du bist nicht mitinsasse