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Versicherungsschutz Anzeige Punkte bei roten Überführungskennzeichen. 06er Nummer an Sportgeräten

gefragt von Rockcrawler am 03.01.2009 um 0:12 Uhr

Hallo, da ich selbst öfters mit einem Motorsportfahrzeug auf Events und diversen Rennen fahre, intressiert mich die rechtliche Grundlage. Ich habe selbst eine eigen rote Nummer, die ich geschäftlich zur Überführung und Probefahrten nutze. Bei Fahrzeugen die mit roten kennzeichn bewegt werden ist Tüv keine Vorschrift. Wenn ich aber jetzt an ein Wetbewerbsfahrzeug mit den roten Kennzeichen überführe oder eine Probefahrt tätige ? Gibt es da Probleme?

Kann ich wegen z.b. Bereifung / Fahrwer / Käfig Punkte bekommen?

Danke im voraus.

Jürgen


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anonym
beantwortet von lion408 am 3. Januar 2009 01:02
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Auch wenn die TÜV-Plakette keine Vorschrift bei der Benutzung von Überführungskennzeichen ist, so muss sich das Fahrzeug dennoch in einem verkehrssicheren und vor allen Dingen in einem der Strassenverkehrsordnung entsprechenden Zustand befinden, wenn es auf einer öffentlichen Strasse bewegt oder geparkt wird. Insofern darfst Du Dich mit einem Fahrzeug, dass diesen Regeln nicht entspricht auch nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Probefahrt oder eine Überführungsfahrt zu einem Wettkampf handelt.



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