Das Arbeitsverhältnis endete zum 31.08.2004 wegen Firmenauflösung - Verdienst über der beitragsbemessungsgrenze. So ab dem 25.08. war ich dann krank. Da es sich um Borreliose handelte, über 1,5 jahre. Dann kam arbeitslosigkeit. Vor eineigen Tagen!!! bekam ich eine Anfrage der Kasse über den ungeklärten Versicherungsschutz, obwohl ich die ganze Zeit Krankengeld erhalten hatte. Was sagen hier die Gesetzte? Die sagen, da ich ja "freiwillig" versichert war ( und mein AG mich abgemeldet hat) sollte ich nun die Beiträge Nachzahlen - für die Zeit des Krankengeldbezuges. Der Unterschied soll!! in dem "gesetzlich versichert" und "freiwillig versichert" liegen. Wer kann helfen?
Wenn du als Angestellter freiwillig versichert warst und dann Arbeitslos wurdest, dann warst Du mit Beginn der Arbeitslosigkeit normalerweise gesetzlich versichert.Da sollte es keine Probleme geben. Hast Du vielleicht wärend einer Behandlung die Kasse gewechselt?
Danke für die vielen Reaktionen! Ich denke ihr habt alle das "Problem " nicht richtig verstanden.
Es lief (2004) fristgemäß die Meldung an das AA zur Kündigung wegen Firmenschließung. In den letzten Tagen des Arbeitsverhältnisses kam die Krankschreibung über 1,5 Jahre. Der AG hat zum Ende der Beschäftigung die Abmeldung gemacht (da war ich krank). Die Krankenkasse hat das Krankengeld gezahlt. Und: Das AA war natürlich über die Krankheitszeit informiert und stand auch in Verbindung mit der KK.
Die Kasse meint es bestand kein Versicherungsschutz während des Bezuges vom Krankengeld.

gehe zum Arbeitsamt oder Jobcenter, die übernehmen dann die KV Beiträge. Bis zur Bescheidung über ALG I oder II, bist du dann 3 Monate versichert.
Wenn du die ganze Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert warst, bist Du es auch mit der Arbeitslosigkeit.
Was anderes wäre, wenn Du wegen des Verdienstes oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in eine private Versicherung gewechselt wärest.
Hat man denn beim Arbeitsamt nicht nach Deiner Versicherung gefragt? Da müßten doch die Beiträge weitergezahlt worden sein.
Am besten besuchst Du mal Deine Krankenkasse und klärst das in einem Gespräch mit denen.
bitmap am 3. Dezember 2008 11:01 Wieso sollten vom Arbeitsamt hier Beiträge an die KK gezahlt worden sein?
Ist richtig was Du sagst. Ich hab die Frage auch erst so verstanden. Ich denke aber es geht hier um den Krankengeldbezug. Da ändert sich der Anspruch mit der Arbeitslosigkeit.Ich denke das die Behandlungskosten nicht ankreiden.Er hat aber wärend seiner Arbeitslosigkeit Krankengeld bezogen, was für ihn als "Angestellter freiwillig Versicherter" berechnet wurde.
Völlig egal ob "gesetzlich versichert" oder "freiwillig versichert" es müssen Beiträge abgeführt werden. Normalerweise erledigt das Dein Arbeitgeber automatisch oder das wird von Dir übernommen. Wenn Du Krankengeld beziehst sollte es eigentlich klar sein das man seinen Beitrag zur KV bezahlt.

''Wer kann helfen?''
Ein Anwalt für Sozialrecht.
Die Krankenkasse selber. Man muß nicht immer alles gleich so "hoch" hängen.
bitmap am 3. Dezember 2008 11:06 Also ich will ja der KK bestimmt nichts schlechtes, aber würdest du jemanden, der von dir viel Geld will, 100%ig vertrauen, wenn du ihn dazu befragst und er dir sagt, dass das so schon okay ist, dass er viel Geld von dir will?
''dann warst Du mit Beginn der Arbeitslosigkeit normalerweise gesetzlich versichert''
Auf welcher Basis?
Halt stop.Da gehts denke ich nicht um die Versicherung an sich, sondern um das bezogene Krankengeld. Das ist was anderes. Der Anspruch auf Krankengeld ändert sich natürlich mit der Arbeitslosigkeit. Da hast Du warscheinlich Geld bezogen was Dir nicht zusteht. Das must Du dann zurückbezahlen. Sorry, da hatte ich die Frage nicht richtig gelesen.
Noch was. Geh aber trotzdem zu einem Anwalt. Ich denke der Betrag ist nicht gerade wenig.Da kann man vielleicht was durchboxen. Ist ja nicht Deine Schuld.