Ich habe mich noch nicht um einen Versicherungsschaden kümmern können (Teppich kaputt wegen Brandfleck). Das ist jetzt zwei Jahre her. Zahlt die Versicherung heute trotzdem noch, obwohl ich mich erst jetzt drum kümmer? Wie lautet da das Versicherungsrecht?
2 Jahre fällt nicht unter unverzüglich womit eine Zahlung fragwürdig ist. Wobei wenn Du es erst jetzt bemerkst könnte es sein das der Schaden noch gar nicht so lange her ist?

In den AGB der Versicherungsunternehmen steht sinngemäss, dass ein Schaden umgehend zu melden ist. Das bedeutet innerhalb weniger Werktage nach dem Ereignis.

schäden sind unverzüglich zu melden. jetzt geht nix mehr. oder es ist gerade passiert. hast du es schon gemeldet?
"Ich habe mich noch nicht um einen Versicherungsschaden kümmern können." Müssen ja 2 beschäftigungsreiche Jahre gewesen sein.