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Versicherungsschaden noch aktuell, obwohl der Vorfall schon zwei Jahre her ist?

gefragt von Drknow am 08.07.2008 um 13:05 Uhr

Ich habe mich noch nicht um einen Versicherungsschaden kümmern können (Teppich kaputt wegen Brandfleck). Das ist jetzt zwei Jahre her. Zahlt die Versicherung heute trotzdem noch, obwohl ich mich erst jetzt drum kümmer? Wie lautet da das Versicherungsrecht?


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 8. Juli 2008 13:07
2x
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2 Jahre fällt nicht unter unverzüglich womit eine Zahlung fragwürdig ist. Wobei wenn Du es erst jetzt bemerkst könnte es sein das der Schaden noch gar nicht so lange her ist?

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 8. Juli 2008 13:09

"Ich habe mich noch nicht um einen Versicherungsschaden kümmern können." Müssen ja 2 beschäftigungsreiche Jahre gewesen sein.


tradaix
beantwortet von tradaix am 8. Juli 2008 13:10
1x
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In den AGB der Versicherungsunternehmen steht sinngemäss, dass ein Schaden umgehend zu melden ist. Das bedeutet innerhalb weniger Werktage nach dem Ereignis.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 8. Juli 2008 13:07
0x
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schäden sind unverzüglich zu melden. jetzt geht nix mehr. oder es ist gerade passiert. hast du es schon gemeldet?


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