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Versicherungsschaden

gefragt von chris21jm am 05.05.2008 um 16:00 Uhr

Hallo, komplizierte Frage. Ich habe mir das Auto einer Bekannten geliehen, dieses anschließend geparkt, jedoch vergessen die Schaltung auf "P" für parken zu stellen. Trotz angezogener Handbremse ist dann das Auto einen leichten Hang runtergerollt und auf einen Audi gefahren (schaden ca. 1000€). Jetzt meine Frage: der Schaden wird zunächst von der KFZ-Haftpflichtversicherung beglichen. Dadurch entsteht meiner Bekannten jedoch ein Schaden in Form jährlich höherer Versicherungsprämien (SFR-Rückstufung). Kann meine Bekannte nun diesen Schaden gegen mich geltend machen und ich dafür dann meine private Haftpflicht in Anspruch nehmen? Danke für Eure Antworten


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Reply


anonym
beantwortet von suchfix am 4. Juni 2008 08:11
0x
Thumb_up

Der Schaden wird zunächst von der KFZ- Haftpflicht bezahlt. Wurde das Fahrzeug wissentlich verliehen und mit Führerschein ist alles in Ordnung, erfolgt kei Regress durch die KH-Vers. Es bliebe dann nur, den Schaden selbst zu zahlen, damit die Bekannte ihre SF- Klasse nicht verliert. Die Privathaftpflicht zahlt auf keinen Fall, aus zwei Gründen. 1. Miete, Leihe Pacht ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. 2. Das Führen und Lenken eines Kraftfahrzeuges( dazu gehört auch Parken) ist ebenso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


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