Becci101181 am 26.08.2008 um 15:19 Uhr
Ich habe eine Versicherung mit Kapitalansparung abgeschlossen vor einiger Zeit. Jetzt habe ich die Versicherung gekündigt und die Versicherung will mir das angesparte kapital nur auszahlen, wenn ich die police zurück schicke. Entweder habe ich diese Police nie bekommen oder sie ist bei einem meiner Umzüge abhanden gekommen. Fakt ist, ich habe nix zum zurückschicken. Habe ich jetzt keine Chance das Geld von der Versicherung zu bekommen? Wenn doch, wie???

Du mußt unbedingt mit Deiner Versicherung sprechen. Die haben doch ein Durchschlag der Police mit Deiner Unterschrift. Du kannst doch beweisen, dass Du das bist.

schicke eine verlusterklärung an eine versicherung!
Becci101181 am 27. August 2008 11:02 und was ist wenn die dann sagen"ja tut uns leid, aber das ist ihr problem!ohne police kein geld" ????
malli am 27. August 2008 11:27 die wollen ja die police in der regel nur haben damit deine ansprüche abgegolten sind! d.h. du hast da bestimmt todesfallschutz oder ne BU dabei!schreibhald einfach das du die police verloren hast und das du mit der kündigung auf den versicherungsschutz verzichtest und sie dir den rückkaufswert auf dein ihnen bekanntes konto überweisen sollen...fertig oder ruf dort halt einfach mal an.
So eine Police ist dummerweise eine Urkunde. Und wenn die weg ist, muss die Urkunde nach Verlusterklärung durch eine Ersatz-Urkunde neu ausgestellt werden.
Bei Urkunden, wo es um viel Geld geht, kann sogar ein Aufgebotsverfahren bei gericht notwendig sein, um das Original für ungültig erklären zu lassen.
Frag doch einfach mal bei der Versicherung nach, wie die das in so einem Fall handhaben.
collo am 26. August 2008 15:41 wo steht das, das ein Versicherungsvertrag eine Urkunde ist ? Wäre mir neu.
Na, in Art. §3 VVG
und hier z.B.:
http://www.helvetia.de/popups/lexikoneintrag/index.html?type=0&uid=345&cHash=5aa7ba4214

vielleicht hilft Dir das. http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Versicherungsvertrag.html
Für Verluste haben die meisten Versicherer auch ein Formular welches man ausfüllen muss. Vielleicht vermeidest Du damit das Aufgebotsverfahren (und die Kosten dabei).
Nur als Ergänzung: Ein Rückkauf (=Kündigung) der Polizze ist in den meisten Fällen für den Versicherungsnehmer nicht empfehlenswert. WEnn Du auf das Geld nicht unbedingt angewiesen bist schau Dir das nochmal genau an. Es gibt auch die Möglichkeit der Prämienfreistellung - dann hast Du bei Kapitalversicherungen am Ende der Laufzeit doch noch einen Gewinn.
Eine Verlusterklärung sollte ausreichen... ist gängige Praxis!