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Versicherungsnehmer und Halter?

gefragt von jenny74jenny74 am 26.10.2009 um 9:32 Uhr

Hallo, mein Lebensgefährte und ich haben jeder ein Fahrzeug zugelassen und verischert. Aufgrund dessen, das ich günstigere Prozente bei der versicherung habe wollen wir jetzt die Versicherung tauschen, d.h. er versichert mein Fahrzeug und ich seins, da seins von den Kosten höher ist. Müssen wir die Fahrzeuge ummelden also einen Halterwechsel durchführen. Seine Versicherungsgesellschaft sagt ja ich habe aber mal gehört das man nicht gleichzeitig Halter und Versicherungsnehmer sein muss? Danke für eure Antworten.

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schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 26. Oktober 2009 09:40
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ach was, das stimmt doch alles gar nicht . Viele Versicherungen genehmigen eine Halterabweichung zwischen Ehegatten bzw. Lebensgefährten. Ihr müsst die Fahrzeuge nicht ummelden. Das kostet nur Geld,ud das Fahrzeug ist von der Zulassung eher älter, das heisst du hättest einen etwas höheren Tarif in der Versicherung , da das Fahrzeugalter auch eine Rolle für die Beitragsberechnung zählt. Ihr müsst lediglich die Verträge umschreiben. Ihr tragt dann in dei Anträge den jeweiligen abweichenden Halter ein. Das wars !!!!

Kommentar von infomake am 13. November 2009 15:06

ich hab auf http://versicherung.info-kredit.com/kfz-versicherung.php verglichen und werde ab sofort über 300 Euro im Jahr sparen.


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Kronkorkenkugel
beantwortet von Kronkorkenkugel am 26. Oktober 2009 09:39
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Ich hab zwar keine Erfahrungen damit, aber der versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig auch der halter sein. Manche Versicherungen verlangen aber dann dafür eine Zuzahlung. Bei Verstössen gegen die Stvo. muss ja sowieso der halter geradestehen. Vom Beitrag her, wirds wahrscheinlich eine Rechenaufgabe werden. Da müsst ihr das mal durchrechnen.

Kommentar von 032150791cb05c193e49c5b960c3584dsmalljenny74 am 26. Oktober 2009 09:52

haben wir gerechnet und kommen eben sehr viel günstiger weil ich weniger prozente habe und sein auto versicherungstechnisch teurer ist als mein kleinstwagen lach.

Kommentar von 3f42e344198687bf5f978250875c868bsmallKronkorkenkugel am 26. Oktober 2009 09:56

Nö, ich meine damit: Wenn ihr die Autos kpl. ummeldet. ( Halter und VN dann gleich ) Was zahlt ihr bei einer Kpl. Ummeldung gegenüber eurer Methode mehr oder weniger?


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 26. Oktober 2009 09:37
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Es ist so, Versichrungsnehmer und Halter müssen nicht identisch sein

Kommentar von 032150791cb05c193e49c5b960c3584dsmalljenny74 am 26. Oktober 2009 09:39

danke mal sehen ob seine versicherung das auch so sieht


anonym
beantwortet von Michel76 am 26. Oktober 2009 09:35
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Wenn dein Lebensgefährte weiterhin der meistfahrende bleibt, wird sich eh nichts an der PRämie ändern. Es sei denn, ihr verschweigt das der Versicherung, was aber echt doof wäre.

Kommentar von 032150791cb05c193e49c5b960c3584dsmalljenny74 am 26. Oktober 2009 09:36

nein von der fahrleistung sind beide autos gleich. und als weiterer fahrer ist immer der anderer angegeben also wir wollen das alles ganz legal machen halt nur sparen.


anonym
beantwortet von MrBesserwisser am 26. Oktober 2009 09:34
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Da stimmt man muss nicht halter und versicherungsnehmer sein.aber kleiner tip schaut mal bei DA direkt rein,.da spart ihr ne menge geld mit veiele Leistungen.

Kommentar von 032150791cb05c193e49c5b960c3584dsmalljenny74 am 26. Oktober 2009 09:35

ich weiß das es günstigere anbieter gibt ich habe aber bedenken wenns mal um ne schadenregullierung geht das man da keinen ansprechpartner vor ort hat. wer hat erfahrungen damit?

Kommentar von StromFranz am 1. November 2009 13:43

@ MrBesserwisser, gib BITTE nur geprüfte Tips weiter. Preis UND LEISTUNG sind zwei versch. Paar Schuhe. Kann da nur jenny74 zustimmen. Die DA ist preismäßig nicht zu unterbieten, von deutschen Versicherungen! Und genau bei der Leistung (außer glasklare HPfl.-Fälle) geht dann die Schere ganz weit auf. Ob man hier über diverse Firmen Internas, die sich negativ äußern, verbreiten darf, mag ich stark bezweifeln. Nur soviel, ist man bei der DA von denen in einem Fall abhängig, kann man die vergessen. Keine gesicherte Zusendung von jährl. Vertragsunterlagen einschl. Zahlungsanweisung zum Beitrag, damit auch kein Nachweis über die Kostenzusammenhänge. Als Schuldiger in einem Unfall ist man von der Willkür (notor. Sparzwang/Geiz) der eigenen Vers. abhängig. So als ob die eigene die gegnerische Versicherung ist. Leider entscheiden auch sehr oft Kostenfaktoren (bei enormen Unterschieden) die Bereitschaft zum Wechsel der Versicherung.


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