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Versicherungsnehmer (gleichzeitig Begünstigter) ist vorverstorben. Wer erbt ?

gefragt von moods am 05.11.2009 um 18:41 Uhr

Frau X ist Versicherungsnehmerin und Begünstigte einer Lebensversicherung, die sie für die versicherte Person, Ihren Sohn, Herrn Y, abschliesst. Als Herr Y verstorben ist, wird festgestellt, dass Frau X vorverstorben ist. Wer erbt jetzt die Versicherungsssumme aus der Lebensversicherung ? Erbsatzberechtigte sind nicht eingetragen. Ich bin der Auffassung, dass die Erben nach Herrn Y begünstigt sind, mir jedoch nicht sicher, ob es nicht doch die Erben nach Frau X sein könnten. Hat jemand eine fundierte Idee, wenn machbar Quellen zu VVG und BGB ? Würde mich über Antworten sehr freuen. Dankeschön !!

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Erbrecht x 566 Versicherungsrecht x 36

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anonym
beantwortet von Skwissel am 6. November 2009 11:48
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Alles Schwachsinn was hier geschrieben wird. Lies halt mal im Versicherungsvertragsgesetz nach. Da steht alles genau drin. Vertragspartner sind genau 3 Personen: der Versicherungsgeber , der Versicherungsnehmer und die versicherte Person. Verstirbt der Versicherungsnehmer hat der Versicherte Person das Recht auf Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft. Versäumt er dies und es kommt zum Versicherungsfall so wie oben beschrieben , bekommt die Versicherungsleistung die dann bezugsberechtigte Person des Versicherungsnehmers. Da dieser verstorben , tritt die gesetliche Erbfolge des VN ein, also erst Ehepartner des VN , sofern vorhanden und dann Kinder. In diesem Beispiel falls kein Ehepartner vorhanden der Sohn. Da dieser auch verstorben dann auch dessen Erbfolge.

Kommentar von moods am 6. November 2009 13:30

Danke für diesen wirklich hervorragenden Beitrag. Bitte noch Hinweise, wenn möglich, in welchen § des VVG diese Rechtsbetrachtung gesetzlich wird. Bitte Quellenangaben der § des VVG, wenn möglich. Dankeschön

Kommentar von Skwissel am 7. November 2009 13:39

Hallo. Im VVG [159] 1-3 und VVG [160] 1-3 [159] 3 ist abweichend zu meinen o.a. Beitrag . Hätte der Versicherungsnehmer nicht das eigene Bezugsrecht , sondern einem Dritten das " unwiderrufliche" Bezugsrecht eingeräumt, dann ist nur dieser Dritte bezugsberechtigt und kein anderer. ( wird bei Bankfinanzierungen usw. als Sicherheit angewendet oder bei Ausbildungsversixherungen bei Kindern als mündelsichere Papiere ) Ich gehe mal davon aus ,das das normale Bezugsrecht vereinbart wurde uns somit die gesetliche Erbfolge eintritt. Bei der gesetzlichen Erbfolge ist noch zu beachten , das der Inhaber des Versicherungsscheines die Leistungen erhält. Ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen.


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Carkov
beantwortet von Carkov am 5. November 2009 18:47
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also da sie die mutter ist kann es wohl nur ein verw.1 grades sein erscheint mir als offensichtlichste antwort,bleibt somit in der familie;)


plupp
beantwortet von plupp am 5. November 2009 18:43
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Der oder die gesetzlichen Erben. Kinder, Geschwister, Eltern,... wer halt noch lebt

Kommentar von moods am 5. November 2009 18:48

Wessen Erben ? Die Erben der X, oder die Erben des Y ? Das ist hier die Frage.

Kommentar von 504724284b03f4814f078e0a1a5e4210smallplupp am 5. November 2009 18:51

Uuups gute Frage


anonym
beantwortet von quietprof am 5. November 2009 18:43
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Sorry, vorverstorben???? Mal davon ab, dass ich von Versicherungsfragen keine Ahnung habe, aber bisher dachte ich immer, tot ist tot und nicht, dass es dort noch Unterschiede gibt zwischen tot und nur "ein bisschen tot" :-)

Kommentar von moods am 5. November 2009 18:47

Vorverstorben, weil die Mutter vor dem Sohn verstorben ist. Wird tatsächlich so genannt. Entscheidend ist, dass Sie nicht mehr lebte, als der Sohn verstarb.


anonym
beantwortet von gnadenlos am 5. November 2009 18:42
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wie ist man vorverstorben - gibt es doch zwei Tode?


wj2000
beantwortet von wj2000 am 5. November 2009 18:42
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die direkten Nachfahren ersten Grades

Kommentar von moods am 5. November 2009 18:45

Wessen Nachfahren? Darüber hinaus dürfte es eigentlich egal sein, welche Erbordnung, sondern ob nach X oder Y ! Der Grad der Erbordnung ist wirklich egal, wie ich denke.

Kommentar von 69bb3f2616346db64d40de778c64a3d3smallCarkov am 5. November 2009 18:49

sie ist begünstigte also "X"nachkomme

Kommentar von 504724284b03f4814f078e0a1a5e4210smallplupp am 5. November 2009 18:50

Uuups, gute Frage


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