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Versicherungsmann war da...

gefragt von Coach55 am 21.07.2009 um 15:59 Uhr

eine frage zuvor habe ich den schaden erzählt.... tv runtergefallen - kaputt..ebenfalls laminat und schrank...

ein laminatfachmann schrieb mir nen reparaturauftrag von ca. 1600€ ein tvfachmann totalschaden ...preis für tv gerät 1250€ schrankfachmann schrieb reparaturpreis von ca. 300€

nun will der man mit 600 regulieren...annehmen...oder taktik um möglichst wenig auszugeben???


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Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 27. Juli 2009 08:27
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"wie würden sie sich denn verhalten??? wert der sache bzw die wiederherstellung laut meinen vorliegenden "gutachten" 3200€ angebot der Vers. max. 600€. will mich nicht bereichern aber auf der anderen seite soll der zusatnd vor dem schaden herbeigeführt werden. lieben gruß Coach"

Schaden ist ein Schaden und sollte auch vertrags-/gesetzeskonform bezahlt werden. So wollte ich es auch haben, so sieht es das Gesetz und so behaupten es zumindest auch die Versicherer. Aus der Ferne sind jedoch nur mögliche Tipps zu geben, wie hier schon mehrfach geschehen.

Schaden bzgl. Laminat meine Meinung bereits geschildert.

Schrank? Was soll ich zu schreiben. Wenns kein Gefälligkeitsgutachten (muss ja so nicht in Auftrag gegeben worden sein, kann ja auch vom Fachmann selbstständig "gefällig" in Erwartung Auftrag gestellt worden sein) ist, muss man diesen Punkt mit Versicherer verhandeln.

Fernseh das gleiche. Der hohe Preis verwundert mich aus meiner Lebenserfahrung etwas, jedoch haben wir nur ein ziemöich neues 900 € 83(?) cm Gerät. Da sind wir Billigheimer. Da wäre der Zeitwert wohl auch nach 15 Monaten noch so 500 €. Wenn Euer Gerät jedoch nur ca. 1500 € gekostet hat, 2 Jahre alt ist und es heute 1250 € kostet, dann könnte ich mir schon einen Regulierungspreis von 700-900 € vorstellen. Ich bin jedoch kein Gutachter, sondern verhandle für meine Mandanten mit Versicherern.

Auf den ersten Blick erscheinen mir 600 € wenig. Wenn man sich sicher ist, dass die "Gutachten"/Kostenvoranschläge über 3.200 € tatsächlich stimmig sein sollen, bleibt nur der Weg der Klageandrohung und Klageerhebung. Da die Kostenverteilung oft % aufgeteilt werden, sofern man nicht 100% den Prozess gewinnt, sollte man sich über die Gutachten sicher sein.

Aus der Ferne sind solche Sachen für uns Laien nicht genauer zu beschreiben. Wenn dies allein schon in GF möglich wäre, würden nicht so viele Fälle vor Gericht landen.


unsterblichkeit
beantwortet von unsterblichkeit am 21. Juli 2009 16:01
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Um was für eine Versicherung gehts denn?? Schau mal in deine Police, da müsste doch stehen was die übernehmen. Ein Versicherungsheini wird dir NIE das beste Angebot machen. Die wollen getreten und genervt werden bis sie mal was vernünftiges vorschlagen.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 22. Juli 2009 14:58
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Ich versteh aus der wirren Zusammenstückelung nicht viel. Wer hat denn überhaupt den TV gegen den Schrank geworfen, der dann beim Aufprall auf den Boden den laminat beschädigte?

Grundsätzlich gilt BGB und deren Rechtsprechung. Somit sind Haftpflichtschäden Zeitwertschäden. Dazu zum Verständnis: Auch eine gute Versicherung zahlt nur den Schaden, zu den es eine Rechtsgrundlage gibt. Ein Boden, der bspw. 20 Jahre alt ist, kann daher nicht mit Neupreis entschädigt werden. Stell Dir dazu einfach vor, Du hättest aufgrund Deiner vielen kuriosen Schäden gar keine Privathaftpflicht mehr und müsstest ein gebrauchtes 10 Jahre altes Teil mit dem heutigem Neuwert erstatten, obwohl Du nur zu vielleicht 5 oder 10% des Schadens gemäß Gesetz verpflichtet wärst. Würdest Du dann freiwillig dem Geschädigten den 20 fachen Wert bezahlen.

Ein bissl komplizierter ist die Sache jedoch, aber auf §§ wie "als ob der Schaden nie entstanden wäre" wollte ich nicht weiter eingehen.

Kommentar von Coach55 am 23. Juli 2009 10:40

hallo brausepaul! niemand hat das tv gegen den schrank geworfen. das tv stand in einem tv schrank mit rollbaren fuss wo das tv draufstand. mein fraund wollte das tv etwas herrausziehen hat aber nicht am rollbrett sondern am tv gezogen. dabei hat das tv sein "gleichgewicht" verloren und ist aus dem schrank (höhe ca 50 cm) gefallen. dabei ist es mit einer ecke auf das laminat ( 1 jahr alt) gekracht und mit einer anderen ecke an der schrankfront gestoßen. nichts mutwilliges... sondern doofer zufall. der versicherungsmann hat gesagt das loch kann man mit kunstharz o.ä. so schließen das es vor wischwasser geschützt ist nur würde man das dann trotzdem noch sehen. muss ich denn sowas hinnehmen... wenn jemand meine hose zerreißt - gibt mir die versicherung dann auch nur das geld für einen gleichfarbigen flicken??? und der schrank ist eben ein massiver und sehr teurer gewesen / ist

Kommentar von 72d174dfde282a2fd9b4950f7780f763smallBrausepaul am 23. Juli 2009 15:26

Wie schon beschrieben, Zeitwertersatz und Reparatur ist erst mal normal und meist gesetzeskonform. Und eine schlüssige Begründung hatte ich auch geliefert. Jedoch kommt es wie immer auf den Einzelfall an.

War es ein Gutachter der Versicherung oder nur der Vertreter des Schädigers?

Beim Laminat, seit Ihr die Eigentümer oder der Vermieter? Bei Letzteren müsste der sich sowieso selbst mit der Versicherung in Verbindung setzen. Ansonten kenn ich die Qualiät eines Hartzflickens nicht. Bei einem 1 Jahre alten Laminat könnte ich mir vorstellen, dass man das (noch) nicht hinnehmen muss. Alternativ könnte ich mir vorstellen, dass man diesen Laminat noch bekommen/kaufen könnte und ggf. nur einzelne Stücke austauscht. Wie geschrieben, kein Mensch bei klarem Verstand würde einem für eine "alte" Sache den Neupreis bezahlen. Auch würde keiner für eine 1 cm langen Kugelschreiberstrich den Parket für einen 50 qm großen Raum austauschen lassen und bezahlen wollen. Andererseits muss es wieder in einem "ähnlichen" Zustand gebracht werden, als wäre der Schaden nie gewesen. Ansonsten hätte man ja durch den Schaden einen wesentlichen Mehrwert erzielt.

Zu Deinen Fragen: Bei einer neuwertige Hose gibt i.d. Regel den Neuwert. Jedoch selbst bei einer Lewis501 aus dem Jahr 1996 mit Knöpfen am Latz gibts halt oft nur noch 15 - 20 €. Flicken wurden mir noch nicht angeboten. Kann aber in diesen schweren Zeiten noch kommen.

Mit Schränken hab ich bei einer Gesellschaft aus Göttingen, die ansonsten durchschnittliches Regulierungsergebnis brachte, bei einem Wasserschaden auch mal schlechte Erfahrung gemacht. War massiv und über 20 Jahre alt. Wie geschrieben, alles andere war zufriedenstellend, für den Schrank beharrte er auf 50 € Ersatz. Bei über 40.000 € Schadenssumme war´s nicht weltbewegend, nur ärgerlich.

Kommentar von 72d174dfde282a2fd9b4950f7780f763smallBrausepaul am 23. Juli 2009 15:31

Parkett, sorry, konnte nicht mehr rechtzeitig ändern.


Nellina
beantwortet von Nellina am 21. Juli 2009 16:01
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wenn Du eine vernünftige und seriöse Versicherung hast sollte sie bezahlen was man Dir in einem Gutachten bewertet hat.


baluUNDbaghira
beantwortet von baluUNDbaghira am 21. Juli 2009 16:01
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kommt auf deine versicherung an ... wenn du ne gute hast - auf mehr bestehen... dein versicherungsberater (dein privater - hoffe, vorhanden...) wird dir schon helfen! ist ja sein job


Eisblume33
beantwortet von Eisblume33 am 21. Juli 2009 16:02
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600 Euro, kein schlechter Deal!


marc76
beantwortet von marc76 am 21. Juli 2009 16:04
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Ich würde auch weiter handeln.Ich find es ohnehin unverschämt mit den Versicherungen.Andrehen wollen sie einem immer alles und wenn sie mal zahlen sollen,dann stellen sie sich an,als ginge es um ihr Leben.


anonym
beantwortet von Coach55 am 21. Juli 2009 16:05
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http://www.gutefrage.net/frage/besuch-von-der-versicherung

sorry leute es ghet um diesen thread..nicht meine versicherung sondernd die eines freundes... der den schaden verursacht hat,,,

Kommentar von Simple_avatar3smallunsterblichkeit am 21. Juli 2009 16:10

Die müssen alles zahlen! Wo kämen wir da hin, wenn einer was kaputt macht und die Versicherung nur ein Miniteil davon bezahlt. Private Haftpflicht zahlt den Wiederbeschaffungswert.

Kommentar von D9266d7dfb9dfd5c4e3039daa05492d5smallEisblume33 am 21. Juli 2009 16:20

Müssen muss keiner irgendwas! 600 Euro ist ein Angebot, das man annehmen kann oder nicht. Zur Not muss man eben klagen...

Kommentar von IRENEBOA am 21. Juli 2009 16:23

Na dann handele mal schön. Der Schaden soll beseitigt werden und die Versicherung zahlt ohne (mehrfachen) Tritt in die vier Buchstaben nie das, was sie eigentlich sollte. Nur keine falsche Scham hier: Job der Versicherung ist, anfallende Versicherungsfälle schadensregulierend abzuschließen. Dein Job (bzw. der deines Kumpels) ist die regelmäßige Zahlung der Versicherungsbeiträge. Glaub dem Gejammer (ja so teuer, wenn das jeder ...) auf keinen Fall - hier gehört das Jammern mit zum Handwerk. Dein Ziel ist ja ganz klar: Du möchtest eben, dass der vorherige Zustand wieder hergestellt wird. Darauf hast du auch ein Recht.

Wenn also ein TV-Fachmann 1600 € veranschlägt, ein anderer Totalschaden, das Gerät 1250 € gekostet hat (und wahrscheinlich nicht so alt ist) und ein Schrankfachmann jetzt 300 € veranschlägt, würde ich - selbst bei Berücksichtigung des Wertverlusts der Gegenstände - davon ausgehen, dass eigentlich mehr als 600 Euro für die Wiederherstellung für die Schadensregulierung erstattet werden müssten ...

Bleib schön hart. Ich habe leider mehr Erfahrung in der Richtung, als mir lieb ist, aber hier geht es rein um eine vertraglich gekaufte Dienstleistung - und nicht um persönliche Bereicherung. Natürlich wird man dir das (zumindest implizit) vorwerfen, um dich zu entmutigen, aber darauf brauchst du nur lässig zu lächeln und 'na klar, was denken Sie denn?' zu antworten.


Bause2404
beantwortet von Bause2404 am 21. Juli 2009 16:16
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Was für Freunde hast du, die deinen Fernseher runterwerfen und gleichzeitig den Schrank und das Laminat schrotten?!? Sei froh, dass die Vers. überhaupt bereit ist was zu bezahlen.

Kommentar von Coach55 am 21. Juli 2009 16:18

wieso das denn nun wieder... wir haben fussball geguckt. ich war draußen rauchen, er hat das tv etwas aus dem schrank vorgezogen und dabei ist er runter bzw rausgefallen... da ist es ja normal das seine haftpflicht einsteigt...

Kommentar von Vicki am 27. Juli 2009 11:11

Ja klar, und du hast nur Freunde, die nie etwas unbeabsichtigt fallen lassen und du selber bist ja ach so unfehlbar. Laut lach!!! Was soll der erste Satz überhaupt?

Kommentar von 4eda6e2283f4cb082856c5bb326fb161smallBause2404 am 29. Juli 2009 11:17

Was ist denn jetzt los? Meine Freunde verrücken nicht meine Möbel, das wäre ja noch schöner. Und dass ich unfehlbar bin hab ich nie behauptet. Echt sorry, ich wollte hier ja niemanden anmachen. Muss mich aber auch nicht anmachen lassen. Lach doch, mir vergeht´s grad!


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