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Versicherungsleistung einer Unfallversicherung

gefragt von Klein57Klein57 am 31.05.2009 um 16:37 Uhr

Habe eine Unfallversicherung abgeschlossen bei einem freiem Versicherungsmakler. Im Antrag wurden auch Gesundheitsfragen gestellt. Hier habe ich Bluthochdruck angegeben der mit Tabletten seit Jahren gut eingestellt ist angegeben. Bei den Versicherungssummen die im Schadensfall gezahlt würden steht als letztes: Mitwirkungsanteil Vorerkrankungen oder Gebrechen 45%. Was ist damit gemeint? Ich schätze die Versicherungssummen werden im Schadensfall um 45% gekürzt! Umfrage Ist die Generali Versicherung eine solide Versicherung?

10 Stimmen : SEHR GUT (0) ; GUT (2) ; SCHLECHT (8)
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anonym
beantwortet von manolo123 am 1. Juni 2009 07:35
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Die Anrechnungen von Krankheiten und Gebrechen ist gut da der Versicherer diese bei der festsetzung und Beurteilung einer Invalidität mit anrechnet wenn diese den Unfall ausgelöst haben. Grundsätzlich würde ich keine Gesellschaft als schlecht bezeichnen. Sehr gute Unfallversicherer sind laut TEST die Haftpflichtkasse Darmstadt, InterRisk, Ammerländer und auch NV. Aber im Zweifelsfall einfach einmal vergleichen und selbst nachlesen: http://www.freier-berater.com/Seiten/unfallvorsorge.html

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Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 31. Mai 2009 16:44
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D. h. wenn der Unfall durch Deine Vorerkrankung verursacht wurde, Kreislaufkollaps oder so, bekommst Du nur 45 %. Wenn Du aber angefahren wurdest oder einen anderen Unfall hattest, der nichts mit dem Blutdruck oder der Tabletteneinnahme zutun hat, bekommst Du 100 %. Im Übrigen schließe ich mich einen meiner Vorredner an: Das klärt man vor Unterschrift.

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Kommentar von 51d41c58ccf52dbba2e89a9e8f064553smallKlein57 am 31. Mai 2009 16:51

Danke, ich habe ja noch ein Widerrufrecht von 14 Tagen. IM Gespräch wurde auch über den Bluthochdruck gesprochen, mal abwarten wie die reagieren. Den Versicherungsschein hab ich am 29.05.2009 erhalten.


anonym
beantwortet von fredo04 am 28. Juli 2009 10:39
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weis nicht so genau was ich von deiner kurz beschreibung halten soll. kommt mir nicht wirklich gerechtfertigt vor

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Raller
beantwortet von Raller am 31. Mai 2009 18:05
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Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 31. Mai 2009 17:00
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romeo27
beantwortet von romeo27 am 31. Mai 2009 16:44
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WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 31. Mai 2009 16:40
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Es gibt KEINE korrekte Versicherung.

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anonym
beantwortet von GianniB am 31. Mai 2009 16:40
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marbeja
beantwortet von marbeja am 31. Mai 2009 16:40
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Berserker
beantwortet von Berserker am 31. Mai 2009 16:40
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Die Frage klärt man vor der Unterschrift mit dem Makler.

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