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Versicherungsfrage wegen Prozenten

gefragt von stef1601stef1601 am 16.04.2009 um 8:58 Uhr

Ich muss etwas ausholen:

Ich habe 1996 ein Fahrzeug angemeldet. Damals bekam ich die Zweitwagen Prozente meiner Mutter, konnte also mit 80% Starten.

Das auto war all die Jahre auf mich angemeldet und bis heute Unfallfrei gefahren. So das ich nun bei 35% bin.

Letzten Sommer bekam ich einen Brief der Versicherung das ich nun auf 115% fahre. Warum hat mir keiner gesagt. Als ich dann nachfragte, bekam ich gesagt, das meine Mutter sich die Prozente zurück geholt hat. Sie hat jetzt selber wieder einen Zweitwagen und braucht diese Prozente.

HALLO: ich habe über 12 Jahre diese Prozente runtergefahen, Unfallfrei! Das ist ja der Hammer.

Dazu muss ich sagen, meine Mutter und ich haben nix mehr miteinander zu tun, aber das ist ne andere Geschichte.

Der Versicherungs Typ hat mir vor Jahren mal gesagt, das die Prozente nun von mir sind, da ich sie ja so viele JAhre schon habe.

Wie sieht das rechtlich aus....was kann ich machen?


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anonym
beantwortet von dirkiemaus am 16. April 2009 09:00
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ruf eine andere versicherung an und frage die wie man das machen kann. ich kann dir die europa versicherung sehr empfehlen. die sind freundlich und versuchen immer zu helfen

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 16. April 2009 09:01

Danke, hab ich schon gemacht, aber die haben mir zwar ein gutes angebot gemacht, aber es geht ja auch ums Prinzip. Würde ihr gern meinen Teil der Prozente wieder abnehmen, denn 12 Jahre ist ne lange Zeit bis ich da wieder hinkomme.

Kommentar von dirkiemaus am 16. April 2009 09:11

ich denke mal nicht das dass so einfach geht. aber du kannst doch der europa versicherung denn auch sagen bei welcher versicherung deine mutter versichert ist und die können das mit denen klären. ich denke mal schon das es da nen weg gibt

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 16. April 2009 09:35

Ich selber war immer schon selbst der Versicherungsnehmer!


anonym
beantwortet von Shaggy912 am 16. April 2009 09:02
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Der Vertrag wurde auf dich übertragen, sprich es ist "DEIN" Vertrag!! Den darf deine Mutter dann nur mit Einwilligung von dir zurückbekommen. Ansonsten hat sie kein recht darauf, da sie ihn ja damals an dich abgetreten hat.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 16. April 2009 09:03

Im Vertrag steht aber das sie der Prozente inhaber ist, was dann? Das hab ich nie gelesen


Moehrchen61
beantwortet von Moehrchen61 am 16. April 2009 09:02
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unglaublich! Frag mal bei einer anderen Versicherung nach.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 16. April 2009 09:04

Hab ich schon gemacht, aber ich krieg sie nicht zurück


hanna2908
beantwortet von hanna2908 am 16. April 2009 09:03
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Normalerweise sind es nur deine Prozente, wenn deine Mutter dir diese Schriftlich bei der Versicherung überschrieben hat. Das hat für Sie die Konsequenz, dass Sie sich diese nicht "zurück holen" kann. Ein GEwohnheitsrecht ist in diesem Fall unüblich und nur bei Kulanz der Vers. möglich

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 16. April 2009 09:05

Damals hat aber der Typ von der Vers. gesagt, das es nach einer gewissen Zeit meine sind, da ja auch die Vers. auf mich läuft und nciht auf sie. Also hat er gelogen?


anonym
beantwortet von TanteBertha am 16. April 2009 09:05
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Deine Mutter hat das Recht. Lediglich eine "Bescheinigung", dass Du wärend der letzten 12 Jahre regelmässig Auto gefahren bist, z.B. von Deinem Arbeitgeber, könnte Dir Vergünstigungen bringen. Ich nehme allerdings an, dass diese Fahrpraxis von Deiner Versicherung bereits berücksichtigt wurde, sonst würdest Du ja jetzt mit 200 % anfangen müssen.


Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 16. April 2009 09:36

Wieso muss ich bescheinigen das ich selber gefahren bin? Ich bin doch immer schon selber Versicherungsnehmer gewesen, nicht meine Mutter.

Kommentar von TanteBertha am 16. April 2009 09:47

Wenn Du berufstätig bist, kann Dein AG bestätigen, dass Du mit eigenem PKW gekommen bist. Oder beim LST-Jahresausgleich. Wenn Du Fahrkosten absetzt, musst Du auch den PKW angeben, mit dem Du gefahren bist. Ich kenne die Problematik aus der Familie und nehme an, dass die Versicherung Dir bereits einen "Bonus" für Dein eigenes Schadenfreiheits-Rabatt-Konto gewährt hat, indem sie Dich auf 115% eingestuft hat. Im Normalfall fängt der "Fahranfänger" ja mit 200% oder mehr? an.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 16. April 2009 10:20

Ich bin seid längerer Zeit nicht mehr am arbeiten, da ich nach meiner Elternzeiten jetzt selbstständig bin, somit wird es schwierig mit der Bescheinigung


anonym
beantwortet von FordPrefect am 16. April 2009 09:06
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Die Dir seinerzeit überlassenen Prozente sind rechtlich Teil des Vertrages Deiner Mutter, und darauf hat sie einen Rechtsanspruch. Allerdings würde ich Widerspruch einlegen und zumindest Auskunft seitens der Versicherung einfordern, wie sich die Prozentberechnung zusammensetzt - denn nach 12 Versicherungsjahren müsstest Du selbst als Anfänger m.E. längst unter 100% sein (allerdings startend bei 250%).

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 16. April 2009 09:08

Also kann ich nur jedem Raten, nehmt niemals die Prozente von jemanden anderes! Fahrt sie selber runter! Sonst kann es euch so gehen wie mir, muss jetzt 600Euro nachzahlen an die Versicherung, Danke MAMA

Kommentar von FordPrefect am 16. April 2009 09:10

Nicht ganz: Verzichtet der Inhaber schriftlich und endgültig auf den Prozentanteil, dann gehören Sie rechtlich auch dem solcherart "Beschenkten". Eine nur rechnerische Überlassung begründet allerdings keinen Rechtsanspruch auf Dauer.


malli
beantwortet von malli am 16. April 2009 09:06
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das ist ein problem zwischen dir und deiner mutter! entweder ihr meldet noch einen drittwagen an! auch bei 80%! oder du übernimmst die schadensfreiheitsjahre!oder ihr lasst es halt so wie es gerade ist auch wenn das die schlechtestte lösung darstellt.rein rechtlich kannst du nix machen da deine mutter einer übernahme zustimmen muss! dein vers. vertreter hat da nicht ganz richtig den durchblick gel!

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 16. April 2009 09:09

wie kann ich denn die Schadensfreiheitsjahre übernehmen. bin jetzt bei 115% ist ja weniger als ein ein Fahranfänger...trotzdem mehr als 35%

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 16. April 2009 09:18

deine versicherung hat formulare dazu! da musst du reinschreiben das du halt ausschließlich mit dem fahrzeug gefahren bist seit 1996 und die übertrageung der schadensfreiheitsjahre forderst! so das must du und deine mutter unterschreiben!dann kannst du in die SF12 und deine mutter ist bei 80% beim zweitwagen, deine mutter muss aber unterschreiben sonst geht es nicht.. lg malli

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 16. April 2009 09:32

Wieso muss sie das unterschreiben? Ich war ja immer schon Versicherungsnehmer! Und nur mein Mann und ich durften das Auto fahren, so war es eingetragen. Meine Mutter wird nämlich nix unterschreiben, sie will mir ja einen reinwürgen!

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 16. April 2009 10:10

ich denke es war der zweitwagen deiner mutter(also rein versicherungstechnisch?

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 16. April 2009 16:44

Nein, das war nur am anfang so, als ich auszog habe ich die Versicherung auf mich gehabt. Nur die Prozente waren damals noch von ihr...so stehts auch in meiner Versicherungspolice drinne. Versicherungsnehmer was ICH!


malli
beantwortet von malli am 16. April 2009 09:13
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wie hat sie den die prozente zurückgeholt!?hab ich das oben falsch verstanden es ist dein vertrag du versicherungsnehmer und sie hat dir die prozente sozusagen geklaut! oder hast du das auto jetzt selber versichert!und einfach 35% angegeben bzw. SF12

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 16. April 2009 09:32

Ja, ich war immer schon Versicherungsnehmer!

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 16. April 2009 10:08

das geht nicht!es war der zweitwagen deiner mutter dann ist sie versicherungsnehmer gewesen und ihr habt die prozente schonmal übertragen müssen!

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 16. April 2009 16:44

Nein!!! Ich war Versicherungsnehmer!

Kommentar von Ruedi am 17. April 2009 00:31

Das geht normalerweise nicht. Man kann als Versicherungsnehmer nicht auf den Prozenten eines anderen fahren. Es sei denn, man "erbt" Prozente. Dann bekommt man aber auch maximal die Prozente, die man selbst mit dem Fahrzeug unter normalen Umständen hätte rausfahren können.

So kenne ich es jedenfalls.

Also übersiehst Du höchstwahrscheinlich etwas. War vielleicht ein abweichender Halter vereinbart?


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