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Versicherungsfrage

gefragt von ETEAMETEAM am 06.09.2007 um 19:45 Uhr

Anfang des Jahres fuhr ich von der Autobahn ab und gleich in den Kreisverkehr,dort gibt es zwei Spuren ehe es in den Kreis geht.Ich fuhr von der ersten Spur auf die zweite Spur,fuhr dann langsamer,da ich mich erst orientieren mußte,da ich dort noch nie gefahren war,auf welche Spur ich muß.Dann merkte ich das ich falsch bin u.fuhr über eine durchgezogene Linie!Ich sah dann schräg neben mir ein Auto und bremste ab,da ich mich erschrocken hatte.Er bremste auch,der hinter ihm auch,schaffte es aber nicht mehr u.fuhr dem hinter mir auf!Ich hielt an,wir riefen die Polizei,sie wollten von mir nichts!Nun will die Vers.von meinem Hintermann,von meiner Vers. 33% des Schadens.Was haltet ihr davon?

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Auto x 22.971 Unfall x 1.207 Aufgefahren x 3 Versicherunsfall x 1

Knowledge
beantwortet von Knowledge am 6. September 2007 19:59
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Das halte ich durchaus für verständlich, da du ja schließlich der Auslöser des Auffahr-Unfalls warst. Sicher trifft den letzten in der Reihe die grösste Schuld (66 %), da er aufgefahren ist. Aber du hast ja für die Schreckreaktion deines Hintermanns gesorgt. Ob die Schuld dafür 33 % oder 25 % ist, ist schwer zu entscheiden.

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 6. September 2007 20:05

Das ist mir klar! Aber der hinter mir ist mir ja auch nicht aufgefahren, da er den Abstand gehalten hat! Muß man nicht vorrausschauend fahren und genügend Abstand halten? Noch dazu waren es 2 Freunde(18 Jahre, ca. 6 Monate FS) und waren auf dem Weg zum ADAC Übungsplatz! Und warum hat die Polizei von mir nichts gewollt?


anonym
beantwortet von Regenmacher am 6. September 2007 19:58
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Durch das Überfahren einer durchgezogenen Linie hast du jemanden zum Abbremsen gezwungen. Damit trägst du (bzw. deine Versicherung) einen Teil der Schuld. Und das wird in den 33% gewürdigt.


anonym
beantwortet von Rolfe am 6. September 2007 21:32
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Das ist ok - dass die Polizei nichts wollte, liegt wohl daran, dass es keinen Personenschaden (keine fahrlässige Körperverletzung) und damit keine Straftat gab. Eine Ordnungswidrigkeit könnte aber noch auf dich zukommen, dann aber schriftlich. Die Quotelung des Schadens entspricht sicherlich der angenommenen Schuldquote. Sich einen Anwalt zu nehmen und das Ganze gutachterlich klären zu lassen und vor das Zivilgericht zu bringen, wäre sicherlich teurer, als den Verlust des Schadensfreiheitsrabattes hinzunehmen. Man weiss nie, wie die Gerichte urteilen...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 6. September 2007 21:16
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alter Grundsatz und gesagt ist schon alles: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht..und die Ursache des Schadens warst DU und der Rest die Symptome..


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