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Versicherungsärger Vorderungen zu recht oder zu unrecht

gefragt von sonic229 am 13.09.2008 um 19:48 Uhr

Hallo ich habe ein Problem bei einem Unfall den ich gemacht habe wurde mir die Schuld zugewiesen und ich musste ein Bußgelg zahlen. Meine KFZ Versicherung will Geld von mir habe was aber noch vor Gericht geklärt wird. Das Problem ist jetzt das meine Versicherung die Gegenseite nicht auszahlt obwohl sie Gesetzlich dazu verpflichtet währe. Jetzt hat sich die Krankenversicherung der Gegenseite an mich gewand und sagt das ich für die Artztkosten der Gegenseite aufkommen soll weil sie von meiner Versicherung nichts bekommt.

Ist das Rechtens was die Krankenversicherung von mir will oder nicht.


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anonym
beantwortet von vincent am 13. September 2008 20:11
2x
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Ja,die Krankenkasse wird bei dir Regress anmelden.

Als Regress wird der Rückgriff eines zu einer Leistung Verpflichteten auf eine weitere Person bezeichnet, die wiederum ihm gegenüber zur Leistung bzw. zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Kommentar von sonic229 am 13. September 2008 20:21

Was ich nicht verstehe ist, die Krankenkasse will Geld von mir habe weil meine KFZ Versicherung nicht zahlt. Muss die Krankenkasse nicht gegen die KFZ Versicherung Regress anmelden.

Kommentar von vincent am 13. September 2008 20:35

Nein, muss sie nicht. Sie kann sich direkt an den Schadenverursacher -in diesem Fall an dich- wenden.


anonym
beantwortet von jimpo am 13. September 2008 19:53
1x
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Ich würde mal mit allen Papieren zur Verbraucherzentrale gehen.Vielleicht können die Dir weiter helfen.Viel Glück

Kommentar von sonic229 am 13. September 2008 19:57

danke guter tip


bgd24
beantwortet von bgd24 am 13. September 2008 20:12
0x
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Gehe zu einen Anwalt, und klär das da


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