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Versicherungleistung bei Widerauffinden ?

gefragt von missberlinmissberlin am 13.06.2008 um 16:14 Uhr

Hallo ! Ich habe eine kurze Frage an euch, was Versicherungen angeht: Muss man, wenn einem z.B. das Fahrzeug gestohlen wurde, und es nach 1 Jahr wieder gefunden wird, dann die erfahrene Versicherungsleistung zurückzahlen? Oder die Differenz zwischen Zeitwert und Leistung? Oder gehört das Fahrzeug dann der Versicherung? Bin grade am büffeln.. Danke schon mal :)

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recht x 35.222 versicherung x 5.646 Wiederauffinden x 1

anonym
beantwortet von Bluce am 13. Juni 2008 16:16
4x
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Das geht normalerweise auf die Versicherung über. Für den Verlust hat man ja schließlich eine Entschädigung bekommen...

MfG!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 13. Juni 2008 16:19

DH

Kommentar von 8ec4c09b3a07b541abf9912ee42698dasmallmissberlin am 13. Juni 2008 16:34

Danke für die Antwort !


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 13. Juni 2008 16:16
2x
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das gestohlene auto ist in dem falle in das eigentum der versicherung übergegangen.

Kommentar von 8ec4c09b3a07b541abf9912ee42698dasmallmissberlin am 13. Juni 2008 16:33

Danke dir !


Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. Juni 2008 16:19
1x
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Das kommt ganz auf das Kleingedruckte deiner Versicherungspolice:

  • entweder musst du das Geld zurückzahlen, abzäglich etwaiger Schäden und Nutzungsausfall

  • oder die Versicherung behält das Auto, das dich nicht mehr weiter interessieren braucht.

Kommentar von 8ec4c09b3a07b541abf9912ee42698dasmallmissberlin am 13. Juni 2008 16:33

Vielen Dank dir !


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