missberlin am 13.06.2008 um 16:14 Uhr
Hallo ! Ich habe eine kurze Frage an euch, was Versicherungen angeht: Muss man, wenn einem z.B. das Fahrzeug gestohlen wurde, und es nach 1 Jahr wieder gefunden wird, dann die erfahrene Versicherungsleistung zurückzahlen? Oder die Differenz zwischen Zeitwert und Leistung? Oder gehört das Fahrzeug dann der Versicherung? Bin grade am büffeln.. Danke schon mal :)
Das geht normalerweise auf die Versicherung über. Für den Verlust hat man ja schließlich eine Entschädigung bekommen...
MfG!
das gestohlene auto ist in dem falle in das eigentum der versicherung übergegangen.
missberlin am 13. Juni 2008 16:33 Danke dir !

Das kommt ganz auf das Kleingedruckte deiner Versicherungspolice:
entweder musst du das Geld zurückzahlen, abzäglich etwaiger Schäden und Nutzungsausfall
oder die Versicherung behält das Auto, das dich nicht mehr weiter interessieren braucht.
missberlin am 13. Juni 2008 16:33 Vielen Dank dir !
DH
Danke für die Antwort !