Wisst Ihr, daß mit Einführung des neuen VVG (VersicherungsVertragsGesetz) ab dem 01.01.09 alle Versicherungen, auch wenn es zB einen 5-Jahres-Vertrag (oder 10) ist, vorzeitig gekündigt werden kann, sobald man 3 Jahre drin war (unter Einhaltung der 3monatigen Kündigungsfrist)?
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Nee, wusste ich nicht. Aber so eine Versicherung kenne ich auch nicht (5 Jahre + 10 Jahre). Ich kenne nur Versicherungen die man jährlich kündigen kann.
78ersven am 12. November 2008 13:37 z.B. private Haftpflicht (5 Jahre) und der Kunde weiß das der preis gleich bleibt

Aber dann müßte man doch schon im September gekündigt haben oder kündige ich dann einfach im Dezember zu Ende März, oder wie?
Also im Prinzip musst Du die Vers drei Jahre gehabt haben, dann kannst Du raus. Drei Monate vorher kündigen. Da das neue VVG am 01.01,09 in Kraft tritt, sind das Problem die Verträge, die von Jan bis März 09` 3 Jahre alt werden.
Senny74 am 12. November 2008 14:07 Also ich hab ne Versicherung Haftpflicht für die Firma, die 2004 auf 5 Jahre abgeschlossen wurde. Diese läuft bis September 2009. Kann ich diese dann im Januar für bis Ende März kündigen?
Immer drei Monate vor Abschlußdatum kündigen. Ist also bei Dir nicht so wichtig, da Du die 5 Jahre schon rum hast.
Senny74 am 12. November 2008 16:42 Ne, erst nächstes Jahr im September und ich würde gern früher raus, weil die so teuer ist.
Ich werde mal den Vertreterheini fragen.