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versicherung zahlt nicht warum???

gefragt von ziegenstallziegenstall am 26.05.2009 um 12:00 Uhr

ich habe einen trainingsanzug geliehen vom verein nun ist er bei bügeln angesängt nun will die vers.warum hat man denn eine haftpflichtvers.

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versicherungen x 561

Indy72
beantwortet von Indy72 am 26. Mai 2009 12:03
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Die meisten Haftpflichtversicherungen zahlen nicht bei geliehenen Sachen und auch nicht in Bagatellfällen. Z.B. ein Sportanzug würde wohl kaum 100 Euro kosten und gebraucht auch nicht soviel wert sein. Da kostet die Schadensbearbeitung schn mehr. Lies doch das Kleingedruckte deines Vertrages. Außerdem kann man in deinem Falle ein Mitverschulden anrechnen. Darunter leidet auch die Versicherungsleistung.

Kommentar von B73495dfbc1246a87e65c73641e91735smallziegenstall am 26. Mai 2009 12:03

er wurde im jan.gekauft und hat 80 euro gekostet

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 26. Mai 2009 12:04

Geliehen, gebraucht, geringe Wert... von der Haftung laut Vertrag ausgeschlossen! Warum wunderst du dich jetzt? Hast du nicht gelesen, was du unterschrieben hattest?


treckers
beantwortet von treckers am 26. Mai 2009 12:01
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Die haben Dich bestimmt nicht verstanden...

Kommentar von B73495dfbc1246a87e65c73641e91735smallziegenstall am 26. Mai 2009 12:02

sie meinen weil er geliehen ist zahlen sie nicht

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 26. Mai 2009 12:02

lol

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 26. Mai 2009 12:04

Das ist richtig. Die meisten Privathaftpflichversicherungen zahlen nicht für Schäden an Sachen, die man sich geliehen hatte. Das wußtest Du schon beim Vertragsschluss.


FinanzCoach
beantwortet von FinanzCoach am 26. Mai 2009 19:00
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hier scheint es ein paar Ungereimtheiten zu geben. Die private Haftpflicht zahlt, wenn ich jemandem schuldhaft oder fahrlässig einen Schaden zugefügt habe (NICHT jedoch an geliehenen Gegenständen, da sie für die Zeit der Nutzung in meinem Besitz sind - und Schäden an eigenen Sachen werden natürlich nicht erstattet). Das mit den Brand- bzw. Sängschäden bezieht sich auf Schäden aus dem Bereich der Hausratvers. (dort sind versichert: Schäden durch: Feuer, Einbruch-Diebstahl (evtl, Fahrrad-Diebstahl), Leitungswasser, Sturm, Elementarschäden (wenn mitversichert).

MfG FinanzCoach


anonym
beantwortet von JSKAugsburg am 26. Mai 2009 12:03
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nun, nur bei "brandschaden" wird gezahlt..

ich musste auch bei meiner angeben:

"der Wollpullover hat brandflecke ... (doch jeder weiss, dass wolle nicht brennt, sondern "nur" schmort) ...

ja,ja die versicherungen ... :-)

mfg

Kommentar von 9a6e1454a164bddc58bae9046ce0751dsmallkrizekrazi am 26. Mai 2009 12:06

das stimmt


anonym
beantwortet von dantes am 30. Mai 2009 19:51
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Achso, individuelle Vereinbarungen. Wie du schon sagtest: Dafür brauch ich weder die AXA (noch einen Makler). Aber Gehrke, ich muss dich enttäuschen. Ich brauche keinen Makler um eine Versicherung abzuschließen. Glaub mir. :-) Und bitte hier das Forum nicht als Verkaufsplattform nutzen. Danke!


DerGehrke
beantwortet von DerGehrke am 28. Mai 2009 08:19
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Daas mit der Axa ist richtig, wenn es ein Maklerkonzept ist. Dies findet man auf der AXA - Seite eben nicht, da hier nur die "richtigen" Axa - Produkte angeboten werden. Zumal das Makler-Konzept sogar noch ünstiger ist! Aber auch Gothaer und HK Darmstadt und Interrisk bieten solche Maklerkonzepte an.Einfach mal den Makler des Vertrauens ansprechen. Zur Not auch gerne PN bei Rückfragen.


anonym
beantwortet von dantes am 27. Mai 2009 16:50
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Dass die AXA geliehene Sachen versichert, wäre mir völlig neu. Auch auf der Homepage von der AXA wird das in den Leistungen nicht aufgeführt. Und das ist eine deutliche Leistung über dem Marktdurchschnitt, welches deutlich hervorgehoben werden würde! Ich glaub du verwechselst das mit Mietsachschäden in Gebäuden oder Hausrat in vorübergehend gemieteten Wohnungen.

Gruß


anonym
beantwortet von XXLFirebird am 27. Mai 2009 11:48
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Hallo,

wenn Du Dich bei AXA versicherst, dann wären auch Beschädigungen an geliehenen Sachen versichert.


anonym
beantwortet von XXLFirebird am 27. Mai 2009 11:48
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Hallo,

wenn Du Dich bei AXA versicherst, dann wären auch Beschädigungen an geliehenen Sachen versichert.


anonym
beantwortet von bernardo am 27. Mai 2009 10:33
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Die Antwort auf Deine Frage findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu Deiner Haftpflichtversicherung. In den Musterbedingungen der deutschen Versicherer gibt es einen Passus "Ausschlüsse" (i.d.R. Ziffer 7) in dem genau gesagt ist: "Von der Versicherung sind ausgeschlossen: Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen...wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat." Dies ist die Grundlage für die Verweigerung einer Leistung durch Deine Versicherung, alles andere was da so behauptet wird ist nicht zutreffend.


anonym
beantwortet von Edivol am 27. Mai 2009 10:10
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Es ist leider richtig. Geliehene Sachen muß man wie sein Eigentum behandeln und sich selbst "haftpflichtig" machen kann man nicht.Neuerdings gibt es dies allerdings,d.h. man kann es einschließen, vor allem auch bei Mietwohnungen, sog.Mietsachschäden. - BeiSengschäden ist dies überhaupt noch etwas anderes, muß auch extra versichert werden.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 26. Mai 2009 12:12
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Sengflecken werden nicht bezahlt. Nur richtige Brandschäden.


anonym
beantwortet von BennyBohne am 26. Mai 2009 12:10
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Was bügelst du auch nen Trainingsanzug :)


krizekrazi
beantwortet von krizekrazi am 26. Mai 2009 12:06
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man muß das einfach richtig formulieren!

Kommentar von bernardo am 27. Mai 2009 10:35

Das was Du meinst heisst nicht "formulieren" sondern "Versicherungsbetrug" und ist strafbar

Kommentar von fukmi am 9. Juni 2009 10:22

krizekrazi du bist ein trottel sondergleichen


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