ziegenstall am 26.05.2009 um 12:00 Uhr
ich habe einen trainingsanzug geliehen vom verein nun ist er bei bügeln angesängt nun will die vers.warum hat man denn eine haftpflichtvers.

Die meisten Haftpflichtversicherungen zahlen nicht bei geliehenen Sachen und auch nicht in Bagatellfällen. Z.B. ein Sportanzug würde wohl kaum 100 Euro kosten und gebraucht auch nicht soviel wert sein. Da kostet die Schadensbearbeitung schn mehr. Lies doch das Kleingedruckte deines Vertrages. Außerdem kann man in deinem Falle ein Mitverschulden anrechnen. Darunter leidet auch die Versicherungsleistung.

Die haben Dich bestimmt nicht verstanden...
ziegenstall am 26. Mai 2009 12:02 sie meinen weil er geliehen ist zahlen sie nicht

hier scheint es ein paar Ungereimtheiten zu geben. Die private Haftpflicht zahlt, wenn ich jemandem schuldhaft oder fahrlässig einen Schaden zugefügt habe (NICHT jedoch an geliehenen Gegenständen, da sie für die Zeit der Nutzung in meinem Besitz sind - und Schäden an eigenen Sachen werden natürlich nicht erstattet). Das mit den Brand- bzw. Sängschäden bezieht sich auf Schäden aus dem Bereich der Hausratvers. (dort sind versichert: Schäden durch: Feuer, Einbruch-Diebstahl (evtl, Fahrrad-Diebstahl), Leitungswasser, Sturm, Elementarschäden (wenn mitversichert).
MfG FinanzCoach
nun, nur bei "brandschaden" wird gezahlt..
ich musste auch bei meiner angeben:
"der Wollpullover hat brandflecke ... (doch jeder weiss, dass wolle nicht brennt, sondern "nur" schmort) ...
ja,ja die versicherungen ... :-)
mfg
krizekrazi am 26. Mai 2009 12:06 das stimmt
Achso, individuelle Vereinbarungen. Wie du schon sagtest: Dafür brauch ich weder die AXA (noch einen Makler). Aber Gehrke, ich muss dich enttäuschen. Ich brauche keinen Makler um eine Versicherung abzuschließen. Glaub mir. :-) Und bitte hier das Forum nicht als Verkaufsplattform nutzen. Danke!

Daas mit der Axa ist richtig, wenn es ein Maklerkonzept ist. Dies findet man auf der AXA - Seite eben nicht, da hier nur die "richtigen" Axa - Produkte angeboten werden. Zumal das Makler-Konzept sogar noch ünstiger ist! Aber auch Gothaer und HK Darmstadt und Interrisk bieten solche Maklerkonzepte an.Einfach mal den Makler des Vertrauens ansprechen. Zur Not auch gerne PN bei Rückfragen.
Dass die AXA geliehene Sachen versichert, wäre mir völlig neu. Auch auf der Homepage von der AXA wird das in den Leistungen nicht aufgeführt. Und das ist eine deutliche Leistung über dem Marktdurchschnitt, welches deutlich hervorgehoben werden würde! Ich glaub du verwechselst das mit Mietsachschäden in Gebäuden oder Hausrat in vorübergehend gemieteten Wohnungen.
Gruß
Hallo,
wenn Du Dich bei AXA versicherst, dann wären auch Beschädigungen an geliehenen Sachen versichert.
Hallo,
wenn Du Dich bei AXA versicherst, dann wären auch Beschädigungen an geliehenen Sachen versichert.
Die Antwort auf Deine Frage findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu Deiner Haftpflichtversicherung. In den Musterbedingungen der deutschen Versicherer gibt es einen Passus "Ausschlüsse" (i.d.R. Ziffer 7) in dem genau gesagt ist: "Von der Versicherung sind ausgeschlossen: Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen...wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat." Dies ist die Grundlage für die Verweigerung einer Leistung durch Deine Versicherung, alles andere was da so behauptet wird ist nicht zutreffend.
Es ist leider richtig. Geliehene Sachen muß man wie sein Eigentum behandeln und sich selbst "haftpflichtig" machen kann man nicht.Neuerdings gibt es dies allerdings,d.h. man kann es einschließen, vor allem auch bei Mietwohnungen, sog.Mietsachschäden. - BeiSengschäden ist dies überhaupt noch etwas anderes, muß auch extra versichert werden.

Sengflecken werden nicht bezahlt. Nur richtige Brandschäden.
er wurde im jan.gekauft und hat 80 euro gekostet
Geliehen, gebraucht, geringe Wert... von der Haftung laut Vertrag ausgeschlossen! Warum wunderst du dich jetzt? Hast du nicht gelesen, was du unterschrieben hattest?