Ich hatte vor einem Jahr einen PKW Unfall, bei dem mich ein PKW auf der Autobahn rammte. Die Polizei hat große Fehler gemacht und ich wurde am Unfallort als Schuldiger dargestellt (Unfallgegner fuhr mit hinten rein). Als ich Einspruch einlegte schickte mir die gegnerische Versicherung einen Gutachter und bezahlte meinen Schaden. Nun hat sich meine Versicherung heute nach einem Jahr gemeldet und möchte, dass ich 600€ anteilig am anderen Schaden zahle oder als Gegenzug hochgestuft werden. Dürfen die das? Ich hatte doch keine Schuld und ich habe doch sogar Geld von der anderen Versicherung bekommen? Warum möchte mich meine Versicherung nun noch Hochstufen?

Grundsätzlich stellt erstmal die Polizei keinen Schuldigen fest, sondern das kann nur ein Gericht. Eventuelle Zahlungen und Forderungen von Bussgeldern beihnalten keine Schuldfrage. Da Forderungen erst nach 2 Jahren verjähren und eine abschließende Untersuchung eines Schadenherganges doch eine gewisse Zeit verlangt, ist die Versicherung im Recht. Die einzige Möglichkeit, die besteht, ist mal selbst nachzurechnen, was schlechter kommt..eine Höherstufung oder die Zahlung des Schadens. Irgendwelche Kündigungen nutzen gar nichts, denn die Abfrage des SFR erfolgt ja unter den Versicherungen untereinander (Angabe des Vorversicherers und wer hat gekündigt). Unter Umständen lässt sich in do einem Falle auch der Ombudsman bzw, die Schlichtungsstelle anrufen, die in jedem Vertrag vermerkt ist im Kleingedruckten.

Weil die Versicherungsgesellschaften alle am Hungertuch nagen?
Nein im Ernst: ich würde einen sehr netten Brief schreiben, warum sie jetzt dahergeschXssen kommen. Schliesslich hat ja wohl die Gegenseite bezahlt, oder? Kein Einverständnis - wenn die Sache so ist, dass du wirklich unschuldig bist

Auto abmelden, neu anmelden bei anderer Versicherung mit aktuellem Prozentsatz. Geht das nicht?
Hunley am 10. Oktober 2007 21:13 Die Höherstufung bliebe aber trotzdem evtl. bestehen. Schließlich sprechen sich die Versicherungen untereinander ab, ob die schon erfahrenen Prozente rechtens sind.