... weil er einen Lackschaden mit Stock am fremden Auto praktiziert hat! (Schaden von ca. 1000 EUR) falls es zu keiner gegenüberstellung mit der versicherung kommt, dann will diese nicht für den Schaden aufkommen! ... ist das legitim? ich meine, dass Kind ist erst 3!!!

Quatsch! Kinder sind mit 3 doch gar nicht haftbar zu machen, da ist es dann höchstens Verletzung der Aufsichtspflicht... Ich würde einfach mal bei der Versicherung anrufen, habe die Erfahrung gemacht, daß der reale Mensch am Telefon i.d.R. etwas einsichtiger ist als der, der die Briefe schreibt ;-)
Weiß die Versicherung, daß das Kind 3 ist?
Ein dreijähriges Kind ist nicht haftbar zu machen. Da zahlt auch keine Haftpflichtversicherung, es sei denn, die Eltern hätten die Aufsichtspflicht verletzt...
Ein 3 Jähriges Kind ist nicht starfmündig (Jugendstrafrecht gilt erst ab 14 Jahren) In diesem Fall sind die eltern des kindes zu belangen. Nicht auszudenken was das für ein Stress für ein Kind wäre tststststs Was ist denn das für eine Versicherung???
Auch falsch. Die Strafmündigkeit spielt überhaupt keine Rolle.
Wichtig ist, daß Kinder erst ab sieben Jahren für einen Schaden haftbar gemacht werden können.
Wenn die Eltern (oder wer immer gerade das Kind in seiner Obhut hatte) nicht die Aufsichtspflicht verletzt hat, zahlt der Autobesitzer seinen Schaden selbst.
hab ich noch nie was gehört vvon...würde mich bei einem anwalt o.ä erkundigen..n drei jähriges kind is nicht vernehmungsfähig

das ist einem 3 jährigem nicht zuzumuten !
denke ich auch, aber was kann man dagegen machen?

Welche Versicherung ist das ? Nenn mal Namen. Ich glaube das sind Hirngespinste von dir.
ich habe es hier extra "oberflächlich" beschrieben, damit es keinen grund zum mäckern gibt! und hirngespinste sind es nicht, dass ist leider die realität und fakt!!!

Das meiste wurde bereits geschrieben. Wie wurde denn die Gegenüberstellung begründet? M.E. wittert der Schadensachbearbeiter Versicherungsbetrug und greift deshalb zu solchen unverständlichen Maßnahmen.

warum denn nicht!? was ist denn daran so schlimm du kannst doch als mutter die ganze zeit dabei sein und die versicherung muss doch die kosten für die "gegenüberstellung" tragen also evtl. verdinstausfall ect. übrigens stimmt es zwar das ein 3 jähriges kind nicht haftbar zu machen ist aber wenn in deren versicherungsbedingungen steht das schäden durch deliktunfähige kinder eingeschlossen sind dann bezahlen sie auch ohne wenn und aber und wenn du deine aufsichtspflicht verletzt hast bezahlt deine haftpflicht auch wenn nichts weiteres vereinbart ist... lg malli
i.d.R. schreibt der Schadensachbearbeiter auch die Briefe. Es sollte also der Gruppenleiter / Vorgesetzte verlangt werden.-