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versicherung will gegenüberstellung mit einem 3 jährigen Kind...

gefragt von Naddl005 am 14.05.2009 um 13:36 Uhr

... weil er einen Lackschaden mit Stock am fremden Auto praktiziert hat! (Schaden von ca. 1000 EUR) falls es zu keiner gegenüberstellung mit der versicherung kommt, dann will diese nicht für den Schaden aufkommen! ... ist das legitim? ich meine, dass Kind ist erst 3!!!


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treckers
beantwortet von treckers am 14. Mai 2009 13:39
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Quatsch! Kinder sind mit 3 doch gar nicht haftbar zu machen, da ist es dann höchstens Verletzung der Aufsichtspflicht... Ich würde einfach mal bei der Versicherung anrufen, habe die Erfahrung gemacht, daß der reale Mensch am Telefon i.d.R. etwas einsichtiger ist als der, der die Briefe schreibt ;-)

Kommentar von A84910c2e837e3ef6b552ac91ec09eafsmallpaps1959 am 14. Mai 2009 20:49

i.d.R. schreibt der Schadensachbearbeiter auch die Briefe. Es sollte also der Gruppenleiter / Vorgesetzte verlangt werden.-


anonym
beantwortet von anjanni am 14. Mai 2009 13:37
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Weiß die Versicherung, daß das Kind 3 ist?

Ein dreijähriges Kind ist nicht haftbar zu machen. Da zahlt auch keine Haftpflichtversicherung, es sei denn, die Eltern hätten die Aufsichtspflicht verletzt...

Kommentar von Naddl005 am 14. Mai 2009 13:39

ja die wissen, dass das kind erst 3 ist!

Kommentar von anjanni am 14. Mai 2009 14:28

Hast Du schon mit ihnen telefoniert?

Ist bestimmt irgendwo ein Mißverständnis "unterwegs".


anonym
beantwortet von Kathika am 14. Mai 2009 13:39
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Ein 3 Jähriges Kind ist nicht starfmündig (Jugendstrafrecht gilt erst ab 14 Jahren) In diesem Fall sind die eltern des kindes zu belangen. Nicht auszudenken was das für ein Stress für ein Kind wäre tststststs Was ist denn das für eine Versicherung???

Kommentar von anjanni am 14. Mai 2009 13:41

Auch falsch. Die Strafmündigkeit spielt überhaupt keine Rolle.

Wichtig ist, daß Kinder erst ab sieben Jahren für einen Schaden haftbar gemacht werden können.

Wenn die Eltern (oder wer immer gerade das Kind in seiner Obhut hatte) nicht die Aufsichtspflicht verletzt hat, zahlt der Autobesitzer seinen Schaden selbst.


anonym
beantwortet von Fructiv am 14. Mai 2009 13:37
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hab ich noch nie was gehört vvon...würde mich bei einem anwalt o.ä erkundigen..n drei jähriges kind is nicht vernehmungsfähig


krise3
beantwortet von krise3 am 14. Mai 2009 13:39
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das ist einem 3 jährigem nicht zuzumuten !


Kommentar von Naddl005 am 14. Mai 2009 13:40

denke ich auch, aber was kann man dagegen machen?


almmichel
beantwortet von almmichel am 14. Mai 2009 13:45
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Welche Versicherung ist das ? Nenn mal Namen. Ich glaube das sind Hirngespinste von dir.

Kommentar von Naddl005 am 14. Mai 2009 13:48

ich habe es hier extra "oberflächlich" beschrieben, damit es keinen grund zum mäckern gibt! und hirngespinste sind es nicht, dass ist leider die realität und fakt!!!


paps1959
beantwortet von paps1959 am 14. Mai 2009 20:51
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Das meiste wurde bereits geschrieben. Wie wurde denn die Gegenüberstellung begründet? M.E. wittert der Schadensachbearbeiter Versicherungsbetrug und greift deshalb zu solchen unverständlichen Maßnahmen.


malli
beantwortet von malli am 15. Mai 2009 10:06
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warum denn nicht!? was ist denn daran so schlimm du kannst doch als mutter die ganze zeit dabei sein und die versicherung muss doch die kosten für die "gegenüberstellung" tragen also evtl. verdinstausfall ect. übrigens stimmt es zwar das ein 3 jähriges kind nicht haftbar zu machen ist aber wenn in deren versicherungsbedingungen steht das schäden durch deliktunfähige kinder eingeschlossen sind dann bezahlen sie auch ohne wenn und aber und wenn du deine aufsichtspflicht verletzt hast bezahlt deine haftpflicht auch wenn nichts weiteres vereinbart ist... lg malli


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