Hallo,
mal was ganz anderes, es geht um folgendes: Mein Kollege "A" hat Kollege "B" sein Handy ausversehen "zerstört", wie genau kann ich jetzt nicht sagen... Kollege "B" hat natürlich über Kollege "A"s Versicherung den ganzen ablauf erledigt. Versicherung schrieb zu Kollege "B" das er ein neues Handy bekommt und ca. 250 Euro. Ein Monat später schreibt die Versicherung das die 250 Euro ein versehen waren und er soll Bitte das Geld zurück überweisen. So wie es meistens im Leben ist, Kollege "B" arbeitslos geworden und hat auch die 250 Euro nicht mehr zur Verfügung. Meine Frage: Darf bzw, kann die Versicherung einfach so das Geld wieder zurück verlangen, immerhin war das ein Fehler der Versicherung. Vielleicht kann einer von weiterhelfen.
Mfg. David

Klar kann die Versicherung das Geld zurück verlangen. Dem Kollegen müsste das ja klar gewesen sein dass eine Versicherung kein Wohlfahrtsinstitut ist und eben nur das kaputte Handy ersetzt. Weitergehenden Schadensersatzanspruch hat er da nicht. Nicht mal die Ausfallzeiten werden ihm da ersetzt, sondern eben nur das Handy.
Ist so ähnlich wie bei der Bank. Wenn die versehentlich was falsch überweisen darf der irrtümliche Empfänger das Geld nicht so einfach in die Tasche stecken und verprassen.

Irrtümer dürfen passieren.
Offensichtlich ist das einer, denn entweder sie ersetzen das Handy oder den Zeitwert.
Somit können sie eins von beidem zurückfordern.
thx
Ein Fehler der Versicherung, ja, aber natürlich dürfen die das zurückfordern. Er hat ja, so wie ich das sehe zuviel Leistung bekommen. Sowohl ein neues Handy als auch 250 Euro. Die Versicherung war sich vieleicht unsicher, ob sie ihm ein neues Handy oder 250 Euro geben soll und hat ihm dann aus Versehen beides gegeben. Hätte sich Kollege B aber auch denken können, dass da was nicht stimmt, wenn er sowohl Geld als auch Handy bekommt. Verjährungsfrist wäre glaub ich 5 Jahre (oder drei?).
thx
Bei Versicherungen arbeiten auch nur Menschen. Und die machen halt auch mal einen Fehler. Wenn das Geld zu also zu Unrecht erworben wurde, kann die Versicherung das Geld zurückverlangen. Ausserdem hätte der Empfänger ja auch Nachfragen können, ob das seine Richtigkeit hat(Schadensminderungspflicht...)
thx
Hm, leider ist das Quatsch, was du hier erzählst. Eine Versicherung fordert nicht mal "so aus heiterem Himmel" das Geld zurück. Sicherlich Betrug oder Betrugsversuch von euch. Wenn du keine Anzeige kassieren willst, dann würde ich es zurück überweisen. Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und es steht sogar Freiheitsstrafe in Härtefällen drauf. Vorbestraft... Ansonsten: Aus welchem Grund? Welches Versehen? Wenn es ein Irrtum war, dann kann die Versicherung durchaus das Geld zurück verlangen. Dazu braucht man aber mehr Infos. Erzähl mal etwas darüber.
Danke für deine Antwort, also ein Betrugsversuch ist es zu 100% nicht, was soll ich noch dazu sagen?! Laut Brief von der Versicherung steht das, das Geld eigtl. auf das Konto vom Hersteller gehen sollte.
Ach so. Ja gut, dann. Dann soll es auch eben zum Hersteller. Da hast du keine Chance. Wobei ich das irgendwie irrsinnig von der Versicherung halte. Sie muss sich darum eigentlich nicht kümmern, oder wurde eine Reparaturkostenübernahmebestätigung oder Abtretungserklärung unterschrieben? Da der Geschädigte keinen Direktanspruch gegen eine Privathaftpflichtversicherung hat kann es der Versicherung nämlich zu 99% egal sein wohin die Leistung an sich geht.
Wenne am 2. November 2009 12:45 "...Versicherung schrieb zu Kollege "B" das er ein neues Handy bekommt und ca. 250 Euro. ..." <-- Hier hat zwar die Versicherung sich selbst betrogen, aber trotzdem darf der Empfänger es nicht einfach einstecken.
Versicherungsbetrug ist es zwar nicht, aber jedem dürfte klar sein dass die Versicherung bei ihren Abrechnungen auf den Fehler aufmerksam wird und man das Geld dann nicht einfach behalten kann.
Nein, die Leistung bekommt meist immer nur der Versicherungsnehmer ausbezahlt. Nur nach Aufforderung durch den Versicherungsnehmer wird sie an den Geschädigten oder an Dritte ausbezahlt. Warum? Der Geschädigte hat, anders als bei der KFZ-Haftpflicht, keinen Direktanspruch gegen die Versicherung. Zur Verdeutlichung: Also wenn es z.B. der Versicherungsnehmer nicht will, dass irgendwas bezahlt wird, egal aus welchem Grund, dann wird auch nichts bezahlt. Anders beim KFZ. Da hat der Geschädigte einen Direktanspruch. Der Versicherungsnehmer kann zwar ein Regulierungsverbot erteilen, trägt dann aber alle Kosten und die Versicherung muss trotz Verbot bei einem erwirkten rechtskräftigen Urteil trotzdem zahlen.

Wieso sollte eine Versicherung aus Versehen Geld überweisen?
Entweder liegt ein Schaden vor oder nicht. Wie haben die das begründet?
Aus Versehen reicht nicht.....
siehe oben
Was fürne Versicherung soll das denn sein???
Nepomuckversicherung für mach mich reich???
Als nächstes die Brille vom nachbarn und der Tepich vom Kolegen???
Au Ha..die zucken nich lange. Betrugsanzeige ist da schnell mal drin.
Lesen, Denken, Schreiben, Lesen dann auf Antworten klicken...
da es für ihn zwangsläufig offensichtlich sein mußte, dass es sich um ein Versehen handelte muss er natürlich die 250€ zurückzahlen. Ich kann nicht erwarten, dass ich zum Schadensersatz des Handys selbst auch noch 250€ zusätzlich bekomme, wofür denn - das sieht doch ein Blinder mit dem Krückstock.
Danke für deine Antwort