Ich hatte vor ein paar Wochen einen Unfall. Schuldfrage war geklärt, ich war nicht schuld. Die Versicherung hat mir nun ein Schreiben geschickt, dass ich von 70% auf 100% hochgestuft werde. Also habe ich dort angerufen und die haben mich wegen 700Euro hochgestuft, obwohl der Schaden an meinem Fahrzeug um ein xfaches höher gewesen ist (ich habe sogar die Summe von der anderen Versicherung ausgezahlt bekommen). Nun wollte ich morgen zur Versicherung gehen und das alles in einem persönlichen gespräch klären bzw morgen noch schnell kündigen. Meine Mutter meinte, dass man bei einer HOchstufung aber längere Zeit hat zum kündigen? Stimmt das?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

wenn die Versicherung gezahlt hat, dann hattest du an dem Unfall eine Teilschuld zumindest..im Bereich der Haftpflicht hättest du die Möglichkeit das gezahlte Geld an die Versicherung zurückzuzuahlen und so die Höherstufung zu verhindern, im Kaskóbereich get das nicht. Nach erfolgter leistung steht dir ein außerordentliches Kündigungsrecht zu das ist richtig, nutzt dir aber nichts, weil die Versicherung untereinander die Schadensfreiheitsrabatte abfragen..

Versuche zu klären, warum die Versicherung gezahlt hat. Versicherungen vereinbaren gerne intern die Übernahme einer Teilschuld, um dadurch die Versicherungsbeiträge erhöhen zu können. Dies erfolgt ohne Wissen und zum Nachteil des Versicherten. Prüfe also, ob eine solche Vereinbarung vorgenommen wurde.

Wegen 700 €, ist das für Haftpflicht oder Vollkasko?
Ich weiß jetzt den Beitrag nicht, aber es lohnt sich manchmal den Schaden aus der eigenen Tasche zu zahlen, anstatt seinen SF hochstufen zu lassen.
Hier gibt es einen Rechner von Test.
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/rechner/-Autoversicherung/115934...
Mir gehts ja nicht um das zurückzahlen. Ich bin nichtmal Schuld. Mir gehts mehr darum ob ich morgen kündigen muss oder bei einer Hochstufung noch mehr Zeit habe?
Du hast 4 Wochen Kündigungsfrist ab Erhalt der Rechnung für das nächste Jahr! Der 31.11. ist nur maßgeblich, wenn du die Rechnung Ende Oktober bekommen hast!!
Aber das bedeutet, dass ich meine Kündigung nciht bis morgen durch haben muss, sondern mehr Zeit habe?
Grundsätzlich ja, aber sagen wir TeilHAFTUNG: Ich vermute - da er, wie er sagt, nicht SCHULD war - daß die Gefährdungshaftung, die ja keine Schuld voraussetzt, zum tragen gekommen ist.
schon..aber dann hätten sie ihn nicht hochgestuft und ich nehme an , das ganze bezioeht sich auf den Vollkaskobereich..