Habe mal eine Frage, meine Mutter hat ein Geschäft und die Mieterin darüber ist nachts die Waschmaschine ausgelaufen, jetzt sagt die Firmenversicherung meiner Mutter, dass der Schaden nur teilweise ausgeglichen wird, da meine Mutter angeblich unterversichert ist, dabei holt sich die Firmenversicherung das Geld von der Versicherung der Mieterin oder es läuft über die Gebäudeversicherung des Vermieters. Kann denn der Schaden von der eigenen Versicherung wegen Unterversicherung gekürzt werden, obwohl sich diese das Geld von der anderen Versicherung wiederholt und meine Mutter gar nicht der Verursacher war???
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Die Haftpflicht der Verursacherin hat zu bezahlen. Versicherung der Vermieterin hat damit nichts zu tun. Hinweis, zufaellig, auf Unterversicherung abklaeren. Denn bei eigenem Schadenfall gibt es Probleme
Zuerst zur Frage, wer in Anspruch genommen werden muss: Schuld ist die Mieterin drüber, die muss seiner Mutter den Schaden ersetzen. Hoffentlich ist diese Mieterin versichert (Haftpflicht), sonst könnte es sein, dass die Mieterin nicht genug Geld hat um den ganzen Schaden zu ersetzen. Zur Frage der Unterversicherung: Es kann schon sein, dass deine Mutter mehr Waren im Laden hat, als in dem Versicherungsvertrag angegeben wurden. (Bsp: Angenommen es wurden Waren im Wert von 50.000 versichert, aber es sind Waren im Wert von 100.000 im Laden. Dann wird Deine Mutter nur die Hälfte ihrer Schäden ersetz bekommen.) Die Versicherung hat mit dem Hinweis auf Unterversicherung deshalb Recht! Dies gilt auch wenn nur ein Teil der Waren kaputt ist (gleiches Beispiel 50.000 / 100.000 wenn nur Waren im Wert von 20.000 kaputt gegangen sind bezahlt die Versicherung nur 50 % des Schadens von 20.000 also nur 10.000). Um dieses Problem zu umgehen bieten Versicherungen gegen einen Aufschlag an auf die Einrede der Unterversicherung zu verzichten. Wer dies nicht bezahlt bekommt eben nur einen Teil seines Schadens ersetzt, er hat ja auch weniger Versicherungsprämie bezahlt. Auch wenn die Versicherung möglicherweise Geld von der Mieterin oder deren Versicherung bekommt handelt sie richtig. Wen sie nämlich kein Geld bekommt würde sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Deine Mutter ist an die FALSCHE Versicherung / Person herangetreten Ich denke Deine Mutter sollte sich unbedingt einen Anwalt nehmen. Die Kosten des Anwalts muss von der Nachbarin oder deren Versicherung mitgetragen werden. Da deine Mutter hier (jedenfalls teilweise) eine Regulierung von der falschen Person verlangt, hat sie das Risiko, dass sie sonst auf ihrem Schaden sitzen bleibt, weil die Schäden gegenüber Versicherungen schon in 6 Monaten verjähren können.
Wie bitte? Verursacherprinzip! Was hat den die Mutterversicherung mit dem Schaden den die Nachbarin darüber verursacht hat überhaupt zu tun?
Im Schadensfall Versicherung wechseln stets möglich ohne Frist!
Die Versicherung der Mutter hat sich eingeschaltet, dass Sie den Schaden aufnimmt und sich das Geld dann von der gegnerischen Seite holt, bei der Regulierung kam aber jetzt auf den Tisch, dass meine Mutter unterversichert wäre und deshalb nur ein Teil des Schadens reguliert werden kann. Aber da sich die Versicherung meiner Mutter, das Geld von der Versicherung des Verursachers später holt, ist es unseres Erachtens echt quatsch, in einem solchen Fall von Unterversicherung zu sprechen, da die Versicherung von meiner Mutter nur zwischenzeitlich auftritt, ausserdem zieht sich alles hin wie Gummi. Mein Mutter wird aus diesem Grund die Versicherung wenn bald möglich wechseln. Danke an dieser Stelle für euren guten Ratschläge, vielen vielen Dank!!!
Schaden aufnehmen geschah wohl auf Grund Autrag Ihrer Mutter. Unterversicherung feststellen bei dieser Gelegenheit, eine nuetzliche Nebensache, die pruefenswert. Der Fortgang voellig unerklaerlich. Das Geld der andern Versicherung gehoert zu 100% ihrer Mutter. Bei so unqualifizierter Beratung, unbedingt Versicherung wechseln. Wuerde mit der Verursacherversicherung sofort persoenlich Kontakt aufnehmen, Es keinen grund die Auszahlung zu verzoegern, und, Zahlung muss auf Konto Ihrer Mutter erfolgen.
Ja, die Versicherung Ihrer Mutter kann sich auf Unterversicherung berufen, wenn im Vertrag entsprechende Regelungen zur Haftungssumme getroffen wurden.
Den gesamten Schaden bekommt Ihre Mutter u.U. nicht von ihrer Versicherung, sondern von der Mieterin bzw. deren Haftpflicht ersetzt. Der Schaden sollte schnellstmöglich der Haftpflichtversicherung der Mieterin gemeldet werden. Wenn die Mieterin nicht versichert ist, wird sie den Schaden selbst tragen müssen.
Das sehe ich genauso.
und falls keine Haftpflicht vorhanden gewesen ist, muss deine Mutter ihre Ansprüche zivilrechtlich einklagen