Habe mir im November auf dem Weg nach Hause bei einem Sturz die Schulter gebrochen. Schuld war ein fehlender Stein im Pflasterbelag, bin in dieser Lücke hängengeblieben.Habe Schaden-und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht, die Versicherung hat dies nun abgelehnt.Eine Zeugenaussage wurde ignoriert. War noch nicht bei einem Anwalt. Ratsam, oder bleiben lassen ?

Hallo Chris!
Hier mal ein Urteil zu einem ähnlichen Fall.
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/urteile/urteil.phtml?code=16312_260

das wird und sollte ein aussichtsloses Unterfangen sein, da du dem Besitzer des Weges eine schuldhafte Vernachlässigung nachweisen musst
und das kostet viel Zeit, Geld und Nerven...und am ende unterliegst du doch, denn es gab schon eine Menge vergleichbarer Streitfälle
Urbanessa am 12. Februar 2009 08:59 DH!

Schwer zu sagen, man findet in der Literatur solche und solche Urteile. Allerdings würde ich ohne Rechtschutzversicherung definitiv die Finger davon weglassen, die Gegenseite hat in dem Fall garantiert den längeren Atem... Eine andere Frage: War es ein Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall?

''versicherung lehnt schadensersatz nach sturz ab''
''auf dem Weg nach Hause''
''Habe Schaden-und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht''
Bitte mehr Infos!
unbedingt zum Ordnungsamt gehen und herausbekommen wer Eigentümer dieser Fläche ist. Fotos erstellen, zum Anwalt dackeln und die Forderung an den Eigentümer der Gehwegfläche stellen. Denke, wenn Deinen Angaben schlüssig sind, bekommst Du deinen Aufwendungen ersetzt . Viel Glück

Ich würd's bleiben lassen.
Worauf willst Du klagen? Darauf, dass Du nicht richtig hinschaust, wo Du hintrittst?
Ich persönlich finde solche Klagen peinlich. Die Stadt hat den Stein sicher nicht absichtlich entfernt, und wenn nur ein einziger Pflasterstein gefehlt hat, dann hättest Du sicher auch um die Lücke drumherum laufen und das Hängenbleiben vermeiden können.
Natürlich war der Sturz mit der folgenden Verletzung für Dich im Wortsinne schmerzhaft. Aber ich sehe die Verantwortung dür die Verletzung eher bei Dir als bei der Stadt und halte eine Klage für ziemlich aussichtslos.
mecanoqueen am 12. Februar 2009 08:35 Daran ist nichts peinlich. Niemand tritt mit Absicht in solch ein Loch. Man geht davon aus, dass diese Flächen gewartet werden. Was ist, wenn die Person, welche sich die Schulter gebrochen hat, nicht nur sich, sondern eine Familie zu versorgen hat? Oder vielleicht sogar Kindesversorgung beeinträchtigt oder unmöglich ist? Es ehrt dich, dass du nicht auf dein Recht bestehen würdest. Aber peinlich braucht das Anderen noch lange zu sein.
Urbanessa am 12. Februar 2009 08:58 Ich finde solche Klagen peinlich. Punkt.
Von einem Menschen, der clever genug ist, Rechtsmittel ausschöpfen uz wollen, kann ich ja wohl erwarten, dass er auch clever genug ist, hinzugucken, bevor er irgendwo herumstolpert. Ein fehlender Pflasterstein ist nun wirklich ein Problem, dass sich - im wahrsten Sinne des Wortes - leicht umgehen lässt und niemand kommt zu Schaden.

Ich würde auf jeden Fall beim Anwalt nachhören.
Kann Dir evtl. die Krankenkasse Auskunft geben, denn die sind doch meistens froh, wenn sie die Kosten auf jemanden anderes abwälzen können?
Gute BVesserung und viel Erfolg, Muli
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0303/berlin/0028/index.html
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0303/berlin/0028/index.html
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html
http://www.datentransfer24.de/Schmerzensgeld-Sturz.html