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Versicherung- Kündigungsfrist= 4 Wochen oder 3 Monate?

gefragt von divel0divel0 am 09.12.2008 um 13:08 Uhr

Hallo, habe eine erweiterte Wertgarantie zum 01.10.2008 (geschrieben/gesendet 28.08.2008)

Ein Fehler war mir untrlaufen, frühestens Kündigungsmöglichkeit 31.10.2008...

Nun bekomme ich Post, ich könne frühestens 31.10.2009 kündigen. Ich habe angerufen da in meinem Vertrag was anderes steht.

Sie heben den Fehler eingestanden, sagen aber ich hätte die Kündigung gar nicht geschickt (unterstelen mir eine Lüge), aber tut nix zur Sache da ich 3 Monate Kündigungsfrist hätte, statt vier Wochen.

In den ARTG steht diesbezüglich aber nichts. Welche Kündigungsfrist ist nun richtig?

Auch muss ich sagen, konnte die Kündigung nicht per Einschreien senden da dieses an ein Postfach nicht möglich ist, was ich dem unfreundlichen Berater schon sagte!

Wie soll ich verfahren? Wer hat recht? Kann ich einfach die Zahlung verweigern? Was kann dann passieren?

LG und danke schon mal

Divel0


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anonym
beantwortet von schleudermaxe am 9. Dezember 2008 13:40
0x
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Die gesetzliche Kündigungsfrist für Versicherungsverträge beträgt drei Monate zum jeweiligen Ablauf.

Ausnahme: Kfz-Versicherungen, dort 1 Monat zum jeweiligen Ablauf .

Sonderkündigung nach Schadensregulierungen oder Beitragserhöhungen innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung.

Kündigung per Einschreiben nicht sinnvoll, da kein Beweis für Zustellung, so das AG Köln.

Tipp: Zustellung per Boten oder per Gerichtsvollzieher für rd. 15 EUR.

Viel Erfolg!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. Dezember 2008 14:04
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Seit wann kann man an ein Postfach kein Einschreiben versenden? Der Empfänger erhält die Benachrichtigung in seinem Fach und lässt sich dann das Einschreiben aushändigen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 9. Dezember 2008 16:38
0x
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Wertgarantie ist mit Vorsicht zu genießen ! Wenn du zu früh kündigst musst du eine Abstandszahlung leisten !


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